Mord an Frau in Löwenstein wird neu verhandelt

dpa/lsw Heilbronn. Er soll seine Frau mit vielen Messerstichen getötet haben - weil sie einen neuen Partner hatte. Nun muss sich ein 66-Jähriger zum zweiten Mal deswegen vor Gericht verantworten. Die Tat in Löwenstein wirft noch immer viele Fragen auf.

Mord an Frau in Löwenstein wird neu verhandelt

Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal. Foto: Roland Böhm/dpa

Gut drei Jahre nach dem Mord an einer Frau vor einer evangelischen Tagungsstätte in Löwenstein muss sich das Landgericht Heilbronn erneut mit dem Fall befassen. Ein 66 Jahre alter Mann steht seit Donnerstag zum zweiten Mal vor dem Landgericht.

Die Anklage wirft ihm vor, Ende März 2017 seine von ihm getrennt lebende Frau abgepasst und sie mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte äußerte sich bei Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen und kündigte an, auch im weiteren Verlauf des Verfahrens keine Angaben machen zu wollen.

Schon 2018 war der 66-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aber auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht. Der BGH hatte bemängelt, dass das Landgericht die DNA-Spur auf einer Getränkedose am Tatort als „gewichtigstes Indiz“ eingestuft hatte. Das sei aber nicht hinreichend begründet worden.

Ohne Aussage des Angeklagten muss sich die Kammer nun mit einer Vielzahl von Protokollen auseinandersetzen und sich auf das Gedächtnis der zahlreichen geladenen Zeugen verlassen.

Nach Ansicht der Verteidigung haben die Ermittler von Beginn an gravierende Fehler bei der Tätersuche gemacht. Eine Richterin aus der ersten Verhandlung berichtete, die damaligen Verteidiger hätten ebenfalls kritisiert, dass die Polizei zu schnell und einseitig den Ehemann als einzig möglichen Täter ins Visier genommen habe.

Ein Polizist sagte aus, er habe den Mann in den frühen Morgenstunden nach der Tat in seiner Wohnung angetroffen. Dabei habe der Angeklagte nicht den Eindruck gemacht, aus dem Schlaf gerissen worden zu sein, wie dieser behauptet habe. Außerdem habe er eine frische Wunde auf dem Handrücken gehabt, welche die Aufmerksamkeit der Ermittler geweckt habe. Dem Mann habe dazu erklärt, das sei in der Wohnung beim Bohren passiert.

Der Angeklagte soll die 59-jährige Frau damals abgepasst haben, als sie am Abend ihre Arbeitsstätte im Landkreis Heilbronn verließ. Sie arbeitete dort in einen Kiosk. Nach dem Täter war auch in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY.. ungelöst“ gesucht worden. Der Ehemann wurde gut zwei Wochen später festgenommen - überführt durch DNA-Spuren am Tatort.

Das seit 1975 verheiratete Paar lebte seit 2015 getrennt. Laut Gericht hatte die Frau im Internet einen neuen Lebensgefährten kennengelernt. Der Mann hatte den Mord in der ersten Landgerichtsverhandlung abgestritten.

Für den neuen Prozess sind knapp 20 weitere Termine angesetzt. Nach derzeitigem Stand könnte das Urteil Mitte Oktober gesprochen werden.