Mord an Obdachlosen: Urteil gegen Jugendliche erwartet

dpa/lsw Heidelberg. Der Vorwurf der Mordlust ist eine Ausnahme. Die Staatsanwaltschaft sieht diese bei zwei Jugendlichen, die aus Zeitvertreib einen Obdachlosen in seinem Wohncontainer durch ein Feuer umgebracht haben sollen. Ihnen droht eine lange Gefängnisstrafe.

Sie sollen aus Mordlust ein Feuer gelegt und dadurch einen Obdachlosen in einem Wohncontainer getötet haben - das Landgericht Heidelberg wird am Dienstag (8.30 Uhr) voraussichtlich das Urteil gegen zwei Minderjährige fällen (3 KLs 301 Js 24030/jug). Zuvor werden die Plädoyers erwartet. Die 15 und 16 Jahre alten Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft im September 2019 aus Zeitvertreib in Waibstadt (Rhein-Neckar-Kreis) eine Mülltonne vor dem Wohncontainer einer Obdachlosenunterkunft angezündet haben.

Das Feuer versperrte dem 61-jährigen Bewohner den einzigen Ausgang. Obwohl sie das gewusst haben sollen, warfen die Beschuldigten der Anklage zufolge weitere Gegenstände in das Feuer. Nach früheren Erkenntnissen der Ermittler wollten die beiden auch den Wohncontainer in Brand setzen. Der Obdachlose starb an Rauchgasen.

Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Heimtücke und niedrige Beweggründe. Die höchste Strafe, die die Jugendkammer in diesem gänzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Fall verhängen kann, beträgt zehn Jahre Freiheitsentzug.