Murrhardt verbietet Holzfassaden

Gemeinderat stimmt Änderung der Gestaltungssatzung für die Innenstadt zu – Kampf gegen Wildwuchs bei Satellitenantennen

Einige vor Kurzem sanierte Gebäude in der Murrhardter Innenstadt haben preisgünstige Fassadenverschalungen aus Holz erhalten, die anscheinend im Trend liegen, jedoch das historische Stadtbild beeinträchtigen. Dieser Entwicklung will die Stadtverwaltung nun einen Riegel vorschieben.

Murrhardt verbietet Holzfassaden

Ob man Holzfassaden, wie hier an der Ecke Mittelgasse / Obere Schulgasse, schön findet, ist Geschmackssache. Aus Sicht des Murrhardter Gemeinderats passen sie jedoch nicht zum historischen Stadtbild der Innenstadt. Foto: J. Fiedler

Von Elisabeth Klaper

MURRHARDT. Die 1996 letztmals geänderte Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich wolle man an aktuelle Entwicklungen anpassen und zugleich Regelungslücken schließen, erklärte Bürgermeister Armin Mößner in der jüngsten Gemeinderatssitzung. In der geänderten Satzung werden die Gestaltungsfestsetzungen explizit so ergänzt, dass Holzverschalungen von Fassaden unzulässig sind. Ausnahmen können nur für den Giebel zugelassen werden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Dachgestaltung ergänzt, damit künftig liegende Dachfenster bis zu einer Größe von einem Quadratmeter zulässig sind. Zudem wurde eine weitere Bestimmung geändert, weil mit heutiger Technik Satellitenempfangsanlagen, Reflektorenschalen und ähnliche Geräte nicht mehr erforderlich sind. Ausnahmen können gegebenenfalls nur für eine derartige Anlage pro Gebäude zugelassen werden.

Darüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der die Fraktionssprecher einerseits Zustimmung signalisierten, andererseits aber auch Vorbehalte äußerten. Die Änderung der Gestaltungssatzung sei wichtig und im Sinne der Stadt und der Bauten, fand Edgar Schäf (SPD). Die Änderung betreffe ein großes Gebiet und viele Eigentümer, deren Bau- und Gestaltungsmöglichkeiten dadurch eingeschränkt werden, bemängelte Rolf Kirschbaum. Doch gelte es, das Kulturgut der historischen Innenstadt zu erhalten, zu schützen und sich damit zu identifizieren, machte der CDU-FWV-Stadtrat deutlich. Wichtig sei nun, die Bevölkerung für die Gestaltungsänderung zu sensibilisieren und Betroffene darauf hinzuweisen, betonte Kirschbaum und fragte nach, ob dazu seitens der Stadtverwaltung eine direkte Information der Öffentlichkeit vorgesehen sei. „Nicht dass jemand etwas baut ohne vorherigen Antrag“. Auch wollte der Kirchenkirnberger Stadtrat wissen, wer die Festsetzungen kontrolliere.

„Jede Satzung wird amtlich bekannt gemacht auf der Internetseite der Stadt“, stellte der Bürgermeister klar, ebenso in der Murrhardter Zeitung. In der öffentlichen Bekanntmachung werde man deutlich auf die Änderungen hinweisen, versprach Simone Sauer, Leiterin des Bauverwaltungsamts. Da Holzverschalungen und -verkleidungen bisher nicht explizit in der Gestaltungssatzung aufgeführt waren, nun aber öfter vorzukommen scheinen, sei eine Regelung erforderlich, unterstrich Mößner.

„Wir wollen das Aussehen
der Innenstadt erhalten“

Für die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten ist die Baurechtsbehörde des Landratsamts zuständig. „Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 100000 Euro geahndet werden, je nach der Schwere des Falles, das liegt im Ermessen der Baurechtsbehörde“, machte der Rathauschef deutlich.

Als „Gratwanderung“ und „Eingriff ins Eigentum der Gebäudebesitzer“ bezeichnete Hartmann Widmaier die Änderung der Gestaltungssatzung. Diese sei aber „sinnvoll und richtig“, denn: „Wir wollen das Aussehen der Innenstadt erhalten.“ Holzverschalungen seien zwar eine günstige Sanierungsmöglichkeit, doch das Aussehen eines Gebäudes gewinne dadurch nicht, darum sei der Versuch gegenzusteuern gut, erklärte der MD/AL-Stadtrat. Bei Satellitenanlagen gelte es, den „Wildwuchs“ zu begrenzen, allerdings sei die Informationsfreiheit geschützt und die neuen technischen Empfangsmöglichkeiten seien noch nicht immer und überall gegeben, gab Widmaier zu bedenken.

„Kein Mensch will, dass Holzverschalungen an Gebäude der Innenstadt gemacht werden, aber in untergeordneten Bereichen sollte man im Gespräch mit den Bürgern auch mal ein Auge zudrücken und kann gute Lösungen finden“, fand Wolfgang Hess (UL) und wies auf wesentlich schlimmere Bausünden hin. Ziel der Regelung sei es, unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen: „Es gilt gleiches Recht für alle, und grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Ausnahme“, erwiderte der Bürgermeister.

Susanne Barreuther (CDU-FWV) forderte, auch störende Werbeanlagen zu kontrollieren, deren „bunte Farben und grelles Licht“ einem ins Auge springen. Dies sei Aufgabe der Baukontrolle: „Murrhardt ist nicht Las Vegas“, betonte Mößner. Markus Blank fand es ärgerlich, dass „Frechheit siegt“ und schon „ganz andere Dinge, die unzulässig sind, in Nacht-und-Nebel-Aktionen“ erfolgt seien. Dagegen würden Bürger gestraft, die Baumaßnahmen auf ordentlichem Weg vornehmen. Darum forderte der UL-Stadtrat, es sollte die Möglichkeit geben, einen Abbruch solcher vorschriftswidrigen Baumaßnahmen durchzusetzen.

„Unsere Möglichkeiten sind begrenzt, da dafür die Baurechtsbehörde zuständig ist“, auch seien Sanktionen schwierig und stets im Einzelfall festzulegen, verdeutlichte Simone Sauer. Wichtig sei, möglichst frühzeitig einzugreifen, forderte Rolf Kirschbaum, da letztlich die Verwaltungsgerichte darüber entscheiden, ob ordnungswidrig errichtete Baumaßnahmen abgebrochen werden. Schließlich stimmte das Stadtparlament der geänderten Gestaltungssatzung zu, sodass nun das Verfahren zur Satzungsänderung in die Wege geleitet werden kann.