Mutmaßlichem Mörder droht lebenslänglich

Oberstaatsanwalt sieht die Heimtücke und niedrige Beweggründe, Verteidigung plädiert auf minderschweren Fall des Totschlags.

Mutmaßlichem Mörder droht lebenslänglich

Am Freitag wird das Urteil gesprochen. Foto: A. Becher

Von Heike Rommel

Backnang/Stuttgart. Im Fall des 29-jährigen mutmaßlichen Mörders, der seine 25-jährige Frau in Backnang erstochen haben soll (wir berichteten), sind vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts die Plädoyers gehalten worden. Oberstaatsanwalt Wolfgang Friedrich fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe und sieht die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der niedrigen Beweggründe erfüllt. Verteidiger Detlef Kröger liegt mit seinem Strafantrag auf vier Jahre Haft für einen minderschweren Fall des Totschlags weit darunter.

Der Ankläger sieht in der Tötung der 25-Jährigen vom 4. Mai 2021 im Schlafzimmer der gemeinsamen Backnanger Wohnung im Seehofweg den „tragischen Schlusspunkt einer offenbar toxischen Beziehung“. Die Frau war dahinter gekommen, dass der Angeklagte in Wirklichkeit Türke und kein syrischer Flüchtling ist. Sie zeigte ihn bei der Polizei an, nahm die Anzeige wieder zurück und es kam trotzdem eine Ladung zum Polizeirevier. 14 Tage nach der Corona-Quarantäne des Paares und zwei Tage vor der erkennungsdienstlichen Behandlung des Angeklagten stach dieser fünfmal wuchtig mit einem Ausbeinmesser auf die 25-Jährige ein, die innerlich verblutete.

Das Opfer war laut Staatsanwalt ahnungslos und wehrlos

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Frau nichts ahnte, als der 29-Jährige mit seinem soeben im Backnanger Kaufland erstandenen Ausbeinmesser am frühen Morgen des 4. Mai auf sie einstach, um sie zu bestrafen. „Sie wahr ahnungslos und wehrlos“, bescheinigte er dem 29-Jährigen, der zweifelsfrei ein Mörder sei, die Tat geplant und mit voller Absicht verübt zu haben. Dessen Einlassung, er sei „total besoffen gewesen“, halte er für unwahr, so Friedrich. Mit Wodka habe sich der Angeklagte lediglich Mut angetrunken.

Selbst als der 29-Jährige am Nachmittag nach der Tat nach einem Verkehrsunfall bei Großbottwar festgenommen wurde, fragte er noch, ob er nicht nach Syrien abgeschoben werden könnte. Erst im Untersuchungsgefängnis gab er seine wahre Identität preis und es kam raus, dass ihn die Türkei wegen eines Drogendeliktes ausgeliefert haben will.

„Wenn ein Mensch umgebracht wird, ist das schrecklich – auch für den Täter“, sieht der Verteidiger Detlef Kröger die Mordmerkmale nicht erfüllt, sondern lediglich einen Totschlag im minderschweren Fall. Das begründete er sowohl mit dem Verhalten des Opfers, welches den Täter beleidigt und gedemütigt habe als auch mit dem Nachtatverhalten des Backnangers.

An seine Familie schrieb der Angeklagte, er habe im „Zustand des Wahnsinns“ etwas getan, was er zutiefst bereue. Ein „eiskalter Mörder“, wie der Staatsanwalt meinte, sei der 29-Jährige nicht, sagte der Verteidiger. Geplant habe dieser die Tötung auch nicht, sondern das Ausbeinmesser lediglich für den Hausgebrauch gekauft und damit vorher noch eine Melone geschnitten.

„Ich glaube nicht, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz hatte“, so Detlef Kröger. Sein Mandant habe der Frau angekündigt, dass er sie umbringt, wenn sie nicht aufhört, ihn und seine Familie zu beleidigen. Sie habe aber nicht damit aufgehört und so vielleicht den Auslöser für die Tat gegeben. Nach einer schlaflosen Nacht, psychisch und physisch aufgewühlt, sei der Täter am Morgen des 4. Mai in einer unlösbaren Konfliktsituation unter Auflösung der Ordnungsstrukturen in „höchste Erregung“ geraten. „Er konnte nicht verstehen, was er da gemacht hat“, führte der Verteidiger an, der eigentlich intelligente Angeklagte sei nicht einmal von alleine auf die Idee gekommen zu flüchten. Das hätten ihm andere sagen müssen.

Der Anwalt zitierte aus einem Brief des Angeklagten an seinen jüngeren Bruder: „Glücklich zu sein ist jedermanns Recht. Manche Menschen schaffen es nicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen. So wie ich.“ In diesen Sätzen, so Kröger, spiegele sich die gesamte Tragik dieses Falles wieder. Das Urteil in diesem Mordprozess hat der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann für kommenden Freitag angekündigt.