Mutmaßlicher Auftragsmörder vor Gericht

Von Von Jürgen Ruf, dpa

dpa/lsw Freiburg. In einem Freiburger Gewerbegebiet wird ein junger Mann mit zwei Schüssen in den Kopf getötet. Der mutmaßliche Mörder steht nun vor Gericht. Für den Mord habe er als Lohn 50 000 Euro erhalten, sagt er. Auftraggeber war laut den Ermittlungen ein Freiburger Rechtsanwalt.

Mutmaßlicher Auftragsmörder vor Gericht

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Der Mann auf der Anklagebank spricht von Erinnerungslücken. Von den tödlichen Schüssen wisse er nichts mehr, beteuert der 33-Jährige zum Prozessauftakt. Verantwortlich sei er nicht. Schuld habe der Mann, in dessen Auftrag er gehandelt habe. Rund siebeneinhalb Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 24 Jahre alten Mannes in Freiburg hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Auftragsmörder begonnen. Ein ungewöhnlicher Fall.

Drahtzieher des Verbrechens war nach Ansicht der Anklagebehörde ein 39 Jahre alter Freiburger Rechtsanwalt. Dieser habe Geld eines Mandanten bei sich gelagert, das aus Drogen- und anderen kriminellen Geschäften stammte. Weil er die mehr als 100 000 Euro für sich behalten wollte, habe der Anwalt bei dem nun Angeklagten die Ermordung des Mandanten in Auftrag gegeben, sagt Staatsanwalt Matthias Rall am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Das Motiv des Anwalts sei Geldgier gewesen.

Die Tat hatte sich Mitte Juli vergangenen Jahres nachts in einem Gewerbegebiet in Freiburg ereignet. Nach Ansicht des Staatsanwaltes tötete der 33 Jahre alte Deutsche sein Opfer mit zwei Kopfschüssen aus nächster Nähe. Schon der erste Schuss sei tödlich gewesen. Das Opfer sei in einen Hinterhalt gelockt worden. Es wollte nachts in dem Gewerbegebiet eine Waffe kaufen. Dies war eine tödliche Falle.

Der mutmaßliche Auftragsmörder, der nun vor Gericht steht, habe vom Juristen die Tatwaffe mit Munition und als Lohn für den Mord 50 000 Euro erhalten. Der Angeklagte, ein Koch, räumt dies auch ein. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr genau erinnern. Er habe zwar geschossen, Details wisse er aber nicht mehr.

Den Anwalt habe er in dessen Stammkneipe, in der er als Koch arbeitete, kennengelernt. Weil er Geldsorgen hatte, habe er sich dem Juristen anvertraut. „Ich habe zu ihm aufgeschaut. Er war erfolgreich, das hat mir wahnsinnig imponiert“, sagt der Angeklagte über den Anwalt. „Er hat meine Situation und Gutgläubigkeit schamlos ausgenutzt. Ich wurde von ihm als Werkzeug benutzt.“

Er habe zwar den Auftrag zum Mord erhalten, habe ihn aber nicht ausführen wollen, sagt der Angeklagte. Wieso es anders kam und es am Ende einen Toten gab, wisse er nicht mehr. Er selbst könne sich das tödliche Geschehen nicht erklären. Die Tatwaffe habe er noch in der Nacht in einen See geworfen. Der Anwalt habe zu ihm gesagt: „Ich bin das Gesetz. Mach Dir keine Sorgen.“ Darauf habe er vertraut.

Der Anwalt und der Angeklagte waren einige Wochen nach der Tat festgenommen worden. Der Jurist hatte sich im November, rund drei Monate nach seiner Festnahme, im Gefängnis in seiner Zelle das Leben genommen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt, da gegen Tote laut dem Staatsanwalt grundsätzlich nicht ermittelt wird.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Auftragsmörder wird fortgesetzt. Es sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte es demnach Ende März geben (Az.: 1 Ks 200 Js 24616/19). Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Mann Gerichtsangaben zufolge lebenslange Haft.