Nach 26 Jahren: Prostituiertenmörder verurteilt

Landgericht Augsburg verurteilt einen Mann zu lebenslanger Haft, der 1993 eine Prostituierte erwürgt hat

Prozess - Die Kripo in Augsburg hat einen 26 Jahre alten Fall aus dem Archiv geholt und dank neuer DNA-Spuren den Täter überführt.

Augsburg /DPA - Das Verbrechen liegt mehr als ein Vierteljahrhundert zurück, es geschah bei Dunkelheit in einer abgelegenen Straße. Dort wurde eine 36 Jahre alte Prostituierte von einem Freier in jener Septembernacht des Jahres 1993 erwürgt - kein Zeuge hat irgendetwas gesehen. Dennoch hat das Landgericht Augsburg am Freitag einen 50-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

„Wir sind erleichtert“, sagte anschließend eine der drei Töchter der Frau. Die Familie könne mit dem Urteil leben, auch wenn das Motiv für die Gewalttat nach wie vor unklar sei. Die Verteidiger des Angeklagten kündigten eine Revision beim Bundesgerichtshof an. Sie hatten Freispruch verlangt, weil die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Die Strafkammer betonte hingegen, dass der Mann insbesondere wegen neuer DNA-Spuren überführt sei. Die Augsburger Kriminalpolizei hatte sich vor wenigen Jahren den Fall aus den 1990er Jahren noch einmal vorgenommen und mit modernen Analysemethoden den genetischen Fingerabdruck des Mannes entdeckt.

Der Angeklagte hatte in dem Prozess zu allen Vorwürfen geschwiegen. Bei der Kripo hatte er zuvor ausgesagt, dass er die ermordete Prostituierte nicht gekannt habe, obwohl er zugab, ansonsten regelmäßig auf dem Augsburger Straßenstrich Sex gekauft zu haben, wo das Opfer lange Zeit arbeitete.

Letztlich führte dies zu einem reinen Indizienprozess. In einem solchen Verfahren könne es zwar keine hundertprozentige Sicherheit geben, erklärte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Eine Sicherheit, die vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen lasse, die reiche aber für eine Verurteilung aus, betonte sie.

Diese Sicherheit sah die Strafkammer insbesondere wegen der DNA-Spuren des Mannes an Kleidungsstücken der Prostituierten wie der Weste, den Socken und den Schuhen. „Man fand Sperma des Angeklagten an der Leggins“, betonte die Richterin. Diese Spuren ständen „in eklatantem Widerspruch“ zu den Aussagen des Angeklagten bei der Polizei, wonach er nie bei der 36-Jährigen gewesen sei.

Die Frau war damals von dem Freier erwürgt worden. Zudem hatte der Täter mit einem Möbelfuß auf den Kopf der zu diesem Zeitpunkt bereits toten Prostituierten eingeprügelt, wohl um das Opfer auf jeden Fall umzubringen. Nach Angaben eines Zeugen besaß der Angeklagte vor rund 26 Jahren ein solches Holzbein und hatte es in seinem Auto deponiert. Für die Richter ein weiteres wichtiges Indiz. Die Leiche wurde etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt an der Bahnlinie Augsburg– Ulm abgelegt.

Man fand Sperma des Angeklagten an der Leggins der Ermordeten