Er lag alleine und gefesselt in einem Klinikzimmer. Um sich zu befreien, will der Patient die Gurte mit seinem Feuerzeug lösen - und verbrennt. Durfte er überhaupt fixiert werden.
Der Prozess findet vor dem Landgericht Karlsruhe statt.
Von red/dpa
Innerhalb weniger Minuten und in Todespanik schreiend verbrennt ein auf einer Liege fixierter Patient in einem Pforzheimer Krankenhaus - wer dafür die Verantwortung trägt, blieb zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe mehr als unklar. Im Prozess um den Tod des 58-Jährigen stehen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte vor Gericht: Sie waren laut Anklage für den Mann zuständig, der 2023 auf so schreckliche Weise starb.
Mehrere Vorschriften rund um die Fixierung sollen versäumt worden sein. Drei der Beschuldigten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, einem der Ärzte sogar Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Dieser wies die Vorwürfe gleich zum Verhandlungsauftakt über seinen Verteidiger vollumfänglich zurück.
Arzt weist Verantwortung von sich
Weder habe er die Fixierung angeordnet noch davon Kenntnis gehabt, hieß es in der vom Anwalt des 45-Jährigen verlesenen Einlassung. Er habe auch die Aufnahme des Mannes in dem Krankenhaus nicht begleitet und sei erst später dazu gestoßen. Eine Übergabe habe ebenfalls nicht stattgefunden. Der andere Arzt und die beiden Pflegekräfte wollten sich erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses und ebenfalls über ihren Anwalt zu den Vorwürfen äußern.
Der 58 Jahre alte Patient war in einer Pforzheimer Klinik im Mai 2023 mit Gurten auf einer Liege gefesselt verbrannt: Er hatte versucht, die Gurte mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen, um sich zu befreien. Stattdessen fingen Matratze und die Kleidung des Mannes Feuer. Das Klinikpersonal konnte die Flammen des in einem Zimmer neben der Notaufnahme untergebrachten Mannes so schnell nicht löschen. Als das Feuer ausbrach, seien die beiden angeklagten Pflegekräfte in einer Zigarettenpause gewesen, hieß es.
Verstoß gegen rechtliche Vorschriften
Eingeliefert worden war der 58-Jährige mit einer Kopfplatzwunde, nachdem er auf einem Parkplatz betrunken und unter Medikamenteneinfluss stehend gestürzt war. Er habe psychisch angeschlagen gewirkt, sei aber letztlich einsichtig gewesen, sagte die Notfallsanitäterin, die ihn auf dem Weg ins Krankenhaus betreut hatte. In der Notaufnahme hatte er sich laut Anklage aber aggressiv verhalten, einen Drucker geworfen und eine Pflegekraft geschlagen.
Um sich und andere nicht zu gefährden sei er an beiden Beinen, beiden Armen und dem Oberkörper auf einer Liege angegurtet - und dann laut Staatsanwaltschaft über Stunden entgegen den Vorschriften unbeaufsichtigt gelassen. Eigentlich ist in solchen Fällen eine eins-zu-eins-Betreuung vorgeschrieben. Auch eine richterliche Genehmigung, wie sie für eine längere Fixierung unerlässlich ist, gab es den Vorwürfen zufolge nicht.
Bei lebendigem Leibe verbrannt
Er „verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein“, sagte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers und auch dessen drei erwachsene Kinder als Nebenkläger vertritt. Die Witwe sei seither traumatisiert und in Therapie. Die stundenlange Fixierung und die fehlende Sitzwache seien ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
Dieses hatte 2018 im Fall von zwei Psychiatriepatienten geurteilt, dass Fixierungen, die länger als 30 Minuten dauern, dokumentiert und durch einen Richter genehmigt werden müssen und der Patient durch eine Sitzwache begleitet werden muss. Das sei in dem Pforzheimer Krankenhaus nicht geschehen. „Es gab keine richterliche Genehmigung“. Das Helios-Klinikum, in dem sich der Fall ereignet hatte, hatte sich im Vorfeld dazu mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht geäußert.
Die Beweisführung dürfte sich schwierig gestalten. Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter der Klinik waren fallen gelassen worden. Für den Prozess mit insgesamt neun Verhandlungstagen sind neun Zeugen und vier Sachverständige geladen, außerdem will das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Ein Urteil könnte am 19. März fallen.