Nach Prüfungspanne muss Strafrechtsklausur wiederholt werden

dpa/lsw Stuttgart. Das Verwaltungsgericht hat Eilanträge, die Strafrechtsklausur von 871 Jurastudenten nicht zu wiederholen, abgelehnt. Damit scheiterten zwei Examenskandidatinnen mit ihrem Versuch, die bereits geschriebene Klausur mit in die Gesamtbewertung beim Ersten juristischen Staatsexamen einzubeziehen, wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte.

Es sei von einem Verfahrensmangel auszugehen. Es lägen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass Teile des Prüfungsgegenstands bereits vor dem Prüfungstag einer unbestimmten Anzahl von Prüflingen unterschiedlichster Universitäten des Landes bekannt geworden seien. Damit sei ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren für die bereits geschriebene Strafrechtsklausur nicht mehr gesichert gewesen, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Die Nachklausur soll nach früheren Angaben des Justizministerium voraussichtlich Mitte April 2021 stattfinden.

Bei der Panne des örtlichen Prüfungsamtes wurde am 1. März 2021 in einem Prüfungsraum in Konstanz wegen einer Datumsverwechslung nicht der Sachverhalt der vierten Prüfung (Öffentliches Recht) ausgeteilt, sondern der Sachverhalt der sechsten und letzten Prüfung (Strafrecht), die am 4. März 2021 geschrieben werden sollte. Die falsch verteilten Klausuren wurden eingesammelt und durch die an diesem Tag vorgesehenen Prüfungsfragen ersetzt. In dem Prüfungsraum waren 50 Prüflinge und 3 Prüfungsaufsichten.

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