Nach Skiunfall auf Dienstreise muss Versicherung zahlen

dpa/lsw Stuttgart. Ein Skiunfall während einer Reise mit dem Arbeitgeber muss unter Umständen von der Versicherung als Arbeitsunfall anerkannt werden. Das hat das Landessozialgericht in Stuttgart entschieden und damit einem Kläger Recht gegeben, der sich beim Sport verletzt hatte. Die mehrtägige Reise des Entwicklungsingenieurs könne auch als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewertet werden, entschied das Gericht. Zuvor hatte das Sozialgericht den Fall anders gesehen und der beklagten Berufsgenossenschaft aus Ludwigsburg Recht gegeben.

Nach Skiunfall auf Dienstreise muss Versicherung zahlen

Zwei Wintersportler fahren über eine Piste. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Archivbild

Der im Jahr 1979 geborene Entwicklungsingenieur war vor vier Jahren bei einem mehrtägigen Ausflug mit seinen Kollegen nach Österreich gestürzt und hatte sich einen Unterschenkel und das Steißbein gebrochen. Tagsüber war die Gruppe gewandert, einige waren Skigefahren, abends trafen sich alle zum Austausch, wie das Landessozialgericht am Dienstag mitteilte.

Die Berufsgenossenschaft wollte keinen Arbeitsunfall anerkennen, weil der Kläger in der Zeit des Sturzes keine versicherte Tätigkeit verrichtet habe. Im Vordergrund hätten beim Skifahren private Freizeitinteressen gestanden.

Das Gericht sah dies aber anders und bewertete die Reise als „einheitliche betriebliche Gesamtveranstaltung“. Deshalb seien während der Reise vorgesehene Aktivitäten wie das Skifahren auch versichert gewesen. Außerdem sei durch die Reise der Gemeinschaftsgedanken gefördert und das Wir-Gefühl innerhalb der Belegschaft gestärkt worden - sie habe also durchaus betriebliche Zwecke erfüllt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung vor dem Bundessozialgericht eingelegt werden.