Nadel bei OP vergessen: Klinik haftet

Seit fast fünf Jahren lebt 30-Jährige aus Aalen mit Nadel im Körper

Stuttgart /DPA - Im Stuttgarter Berufungsverfahren um eine im Unterleib einer Frau vergessene Operationsnadel sieht das Oberlandesgericht Stuttgart die Haftung beim Bundeswehrkrankenhaus in Ulm. „Wir sehen keinen Grund, von der Haftung wegzukommen“, kündigte der Vorsitzende Richter Wolfgang Reder bei der Verhandlung am Dienstag in Stuttgart an. Das Landgericht Ulm hatte der Frau 13 000 Euro und rund 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Da die Frau im Krankenhaus der Bundeswehr in Ulm operiert wurde, muss die Bundesrepublik zahlen. Der Bund ging jedoch gegen das Urteil vor, auch die Klägerin legte Berufung ein. Die Entscheidung wird am 20. Dezember verkündet.

Der behandelnde Arzt kann sich das Versäumnis nicht erklären. Er habe zum Vernähen Fäden mit jeweils Nadeln an den beiden Enden verwendet, berichtete er am Dienstag. Drei Nadeln habe er verwendet. Wie die Nadel im März 2013 im Körper einer heute 30 Jahre alten Frau aus Aalen bleiben konnte, sei ihm bis heute nicht klar. Für das Zählen und Kontrol­lieren der verwendeten Gegenstände vor und nach der Operation sei der behandelnde Arzt nicht zuständig, sagte eine Sachverständige.