Neue Altersvorsorge für Abgeordnete ist besiegelt

dpa/lsw Stuttgart. Für die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten gilt ein neues System der Altersvorsorge. Am Donnerstag wurde in Stuttgart der Beitritt des Landtags zum bereits bestehenden Versorgungswerk unterzeichnet, in das schon die Parlamentarier von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg einzahlen. Der Vertrag tritt am 1. Dezember in Kraft. Damit führen die Abgeordneten künftig automatisch einen Pflichtbeitrag von 1246 Euro im Monat an das Versorgungswerk ab. Derzeitige Landtagsabgeordnete haben aber die Möglichkeit, sich bis zum Jahr 2031 davon befreien zu lassen.

Neue Altersvorsorge für Abgeordnete ist besiegelt

Abgeordnete sitzen im baden-württembergischen Landtag auf ihren Plätzen. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Eine lange und kontroverse Debatte ging dieser Neuregelung voraus. Früher erhielten Abgeordnete eine staatliche Altersvorsorge (Staatspension). Mit der Reform, die 2011 in Kraft trat, wurde das hinfällig. Stattdessen mussten Abgeordnete, die neu in den Landtag kamen, privat für ihr Alter vorsorgen. Die jüngeren Abgeordneten stellten aber fest, dass das nicht lukrativ ist. Im Februar 2017 beschloss der Landtag deshalb, eine Rückkehr zur Staatspension zu ermöglichen. Nach einem öffentlichen Proteststurm kassierte das Parlament die Entscheidung kurz darauf wieder. Der nun besiegelte Beitritt zum Versorgungswerk ist der Kompromiss.