Neue Chipkarte für das E-Government

dpa Berlin.

Damit Online-Dienstleistungen der deutschen Verwaltung auch für ausländische EU-Bürger nutzbar sind, können die Betroffenen künftig eine eID-Karte beantragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am späten Abend. Die Chipkarte dient als elektronischer Identitätsnachweis, den es bislang nur in Kombination mit dem Personalausweis gab. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war dadurch von sogenannten E-Government-Dienstleistungen ausgeschlossen. Diese Lücke wird nun geschlossen.