Neue Möglichkeiten auf dem Friedhof

Der erste Abschnitt der Neugestaltung ist abgeschlossen. Unter anderem weil nun in Oppenweiler zwei neue Grabformen angeboten werden, hat die Verwaltung die Gebühren neu kalkuliert.

Neue Möglichkeiten auf dem Friedhof

Bürgermeister Bernhard Bühler, Gerhard Schwaderer vom Technischen Bauamt und dessen Nachfolger Joachim Haug (von links) begutachten das Ergebnis der Friedhofssanierung. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

OPPENWEILER. Mit einigem Aufwand ist der Friedhof in Oppenweiler in den vergangenen Monaten saniert und neu gestaltet worden. Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen und die Verantwortlichen der Gemeinde sind erfreut, denn das Ergebnis kann sich sehen lassen. „Das ist gut angelegtes Geld, denn nun haben wir einen richtig schönen Friedhof“, sagte Bürgermeister Bernhard Bühler über das etwa 700000 Euro teure Großprojekt. So wurden Grabkammern mit Betonplatten eingerichtet – dieser Teil hat laut Bühler am meisten finanzielle Mittel verschlungen. Des Weiteren wurden Grünflächen für Urnengräber rund um die Aussegnungshalle errichtet. Die Steine der Soldatengräber, die auf dem ganzen Friedhof verstreut sind, wurden zusammengetragen und mit einer zentralen Gedenktafel gewürdigt. In diesem Bereich wurden auch Sitzgelegenheiten geschaffen – „die werden gerne angenommen“, berichtet der Bürgermeister. Stolz ist Bühler auch auf den neu gebauten Behindertenparkplatz am Eingang des Friedhofs. Für diesen wurde die Mauer versetzt. Zudem sind einige Wege auf dem Gelände erneuert worden. Für die Endbestattung nach Ablauf der Ruhezeit wurde eine Reihe im Grabfeld auserkoren.

Der Kostendeckungsgrad liegt nun bei 90 Prozent.

Unter anderem weil nun somit in Oppenweiler zwei neue Grabformen angeboten werden, hat die Verwaltung die Gebühren neu kalkuliert und eine Neufassung der Friedhofssatzung vorgelegt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung ist diese verabschiedet worden. „Die Gebührenkalkulation fällt nicht aus dem Rahmen“, hob Bühler hervor. Der einheitlich gewählte 90-prozentige Kostendeckungsgrad sei nach wie vor vernünftig. Davon abweichend gewählt wurden die Gebühren für Kindergräber und für die Benutzung der Aussegnungshalle.

Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Ruhezeit von Urnen auf 15 Jahre (zuvor 20) und der Nutzungszeit der Wahlgräber auf 15 oder 20 Jahre (zuvor 25). „Das soll den Angehörigen mehr Möglichkeiten eröffnen“, erklärte der Bürgermeister. Das Grabkammersystem bietet laut Unterlagen der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit für doppeltiefe Erdbestattung. Die Gemeinschaftsurnenanlage lasse bis zu zwei Urnenbestattungen pro Platz zu. Zudem werde die Möglichkeit einer anonymen Bestattung im Erdurnenreihengrab geschaffen.

Kämmerin Marisa Wüstner stellte im Gemeinderat anhand einiger Beispiele die Auswirkungen der neuen Gebührenkalkulation vor. Während die Verwaltungsgebühren gleich bleiben, wurden an Bestattungs-, Grabnutzungs- und sonstigen Gebühren Veränderungen vorgenommen. Ein doppeltiefes Wahlgrab habe bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren bisher inklusive aller Gebühren 4240 Euro gekostet. Nun kostet die gleiche Leistung bei einer Ruhezeit von 20 Jahren 3990 Euro. Die Kosten für einen Platz in einer der geschaffenen Grabkammern kostet bei einer Nutzungszeit von 15 Jahren inklusive der Gebühren 2170 Euro, ein Erdurnengrab 1260 Euro. Bei der Festlegung der Gebühren, fügte der Bürgermeister an, habe man bewusst ein Zeichen gesetzt und „an der einen oder anderen Stelle gelenkt“. Die Gemeinderäte befanden die Kalkulation für nachvollziehbar und stimmten ihr – nach einer kleinen Umformulierung an einer Stelle – allesamt zu.

Die bisherigen Arbeiten waren allerdings, das hob Bühler im Gremium noch einmal hervor, nur ein Teilprojekt der Modernisierung. Man werde sich demnächst daran machen, eine weitere Konzeption zu erarbeiten.