Neues Pflichtprogramm läuft sehr gut an

Seit dieser Woche gibt es landesweit in den Kitas eine Coronatestpflicht für Kinder ab einem Jahr. In hiesigen Kommunen verlief der Start überwiegend geräuschlos, die Träger und das Personal befürworten den Schritt. Es variiert, wie die Pflicht in die Praxis umgesetzt wird.

Neues Pflichtprogramm läuft sehr gut an

Ein Nasentest am Garderobenplatz im Kindergarten: Johanna, die in Kirchberg an der Murr den Kindergarten besucht, testet sich unter Aufsicht ihrer Mutter. Weil viele Kinder bereits auf freiwilliger Basis getestet wurden, haben sie das Abstrichentnehmen schon verinnerlicht. Foto: A. Becher

Von Nicola Scharpf

Rems-Murr. Was einige Städte und Gemeinden bereits vor den Weihnachtsferien in Eigenverantwortung eingeführt haben – so zum Beispiel im Rems-Murr-Kreis die Stadt Waiblingen –, ist seit dieser Woche landesweit Pflicht in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege: das Testen von Kindern ab einem Alter von einem Jahr auf das Coronavirus – dreimal pro Woche mittels Schnelltest oder zweimal pro Woche mittels PCR-Test. Im Gegensatz zu den Schulen, wo es die Testpflicht schon seit Monaten gibt, geschah das in den Kindergärten bisher auf freiwilliger Basis. Die Einführung der Pflichttests ist in hiesigen Kommunen überwiegend geräuschlos abgelaufen, das Stimmungsbarometer steht auf Grün: Bei den Verantwortlichen in den Rathäusern und dem Personal in den Betreuungseinrichtungen vor Ort gibt es kaum Rückfragen oder Einwände vonseiten der Eltern. Die Träger und der Großteil der Mitarbeiter akzeptieren oder befürworten die Testpflicht. „Bei den Erzieherinnen stößt es auf große Akzeptanz und Verständnis. Trägerseits befürworten wir ebenfalls die Testpflicht. Der Schutz der Kinder, Eltern und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steht an vorderster Stelle“, sagt Regine Wüllenweber, die das Amt für Familie, Jugend und Bildung der Stadt Backnang leitet.

Wie die Testpflicht organisiert und in die Praxis umgesetzt wird, liegt in der Verantwortung der Träger, die auch die Tests für ihre Kinderbetreuungseinrichtungen beschaffen. Daher variieren die Abläufe von Gemeinde zu Gemeinde, die Tests erfolgen entweder in den Einrichtungen oder in Eigenverantwortung der Eltern zu Hause.

Die Tests erfolgen entweder zu Hause in Eigenverantwortung oder in der Kita

In der Stadt Backnang beispielsweise wurde aus der freiwilligen Möglichkeit, das eigene Kindergartenkind zweimal pro Woche zu Hause zu testen, die Pflicht, den Nachwuchs morgens vor Beginn seines Kindergartentages dreimal pro Woche zu Hause zu testen. In der Stadt Murrhardt soll möglichst einer der wöchentlichen drei Tests vor Ort in der Betreuungseinrichtung vonstatten gehen. Dabei bestätigen die Eltern den Selbsttest (Lollitest) in häuslicher Umgebung mit einer Eigenbescheinigung, erklärt Bürgermeister Armin Mößner die Handhabung. Für die Testung in der Kita sei die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Voraussetzung. Auch in Oppenweiler und Auenwald testen die Eltern ihre Kinder an drei festgelegten Tagen morgens zu Hause und bestätigen das Testergebnis mit der Unterschrift einer Selbstverpflichtungserklärung. Die Betreuungseinrichtung zeichnet das negative Ergebnis gegen und vertraut darauf, dass das Kind tatsächlich getestet wurde. „Dieses Risiko hat man einfach, das tragen wir“, sagt Cornelia Köhnlein-Bass, die für die Leitung der vier kommunalen Kindertagesstätten in Oppenweiler verantwortlich ist. Ihre Kollegin Sarah Schien, die im Rathaus in Auenwald die Umsetzung der Testpflicht in den vier kommunalen Kindertagesstätten verantwortet, sagt ebenfalls: „Im ersten Schritt vertrauen wir auf die Eltern und verzichten auf Kontrollen.“ Es gelte abzuwarten, wie sich die Testpflicht entwickele, wie das Testen zu Hause funktioniere. „Kinder sind ja sehr ehrlich.“ Nachjustieren könne man schließlich immer noch. In Oppenweiler ist etwa vorgesehen, dass das Testen in die Einrichtungen verlagert wird, sobald ein positiver Fall in einer Einrichtung auftritt oder sobald die Fallzahlen im Ort dramatisch ansteigen. Auch Aspachs Kindergartenkinder bekommen Testkits für den Selbsttest zu Hause mit. Statt einer Selbsterklärung müssen ihre Eltern die Testkassette im Original mit dem negativen Ergebnis in der Einrichtung wieder abgeben und werden zusätzlich gebeten, das Ergebnis nach dem Auswertungszeitraum von 15 Minuten zu fotografieren – um das Foto bei eventuellen Veränderungen des Ergebnisses vorzeigen zu können. In Kirchberg an der Murr führen die Eltern an drei Wochentagen einen Nasentest bei ihren Kindern durch, und zwar beim Bringen im jeweiligen Kindergarten. Bereits als das Testen noch auf freiwilliger Basis ablief, wurde es in den Einrichtungen erledigt. „Das hat der Träger so entschieden, um eine gleiche Grundlage für alle zu schaffen“, sagt Sonja Epp, die die Leitung der drei kommunalen Kitas innehat.

Insgesamt scheint die Akzeptanz für das neue Pflichtprogramm, das für viele Beteiligten gar nicht so neu ist, groß zu sein. „Die Eltern sind es schon gewohnt“, sagt Sarah Schien. Schließlich habe sich der Großteil der Auenwalder Eltern bereits am freiwilligen Testangebot für die Kinder beteiligt, wobei sich die Beteiligung von Einrichtung zu Einrichtung unterschieden habe. „Auch die Kinder haben es schon verinnerlicht.“ Für das Personal vor Ort sei der Aufwand durch die Testpflicht beziehungsweise die Dokumentation deutlich erhöht. Murrhardts Bürgermeister bestätigt das: Die zu bestellende Menge an Tests für die städtischen Kitas habe sich auf knapp 1000 Tests pro Woche erhöht, welche dann auch dokumentiert werden müssen. Das erfordere ein hohes Maß an Organisation und Zeitaufwand vom pädagogischen Personal. Dennoch befürworte ein Großteil der Fachkräfte die Testpflicht – biete sie im Vergleich zur freiwilligen Testung doch ein Mehr an Sicherheit. „Es geht nicht um den Aufwand durch die Testverteilung oder die Dokumentation“, spricht Köhnlein-Bass für das Fachpersonal in Oppenweiler. „Die Mitarbeiterinnen wollen sich schützen.“

Nachdem das Land die Einführung der Testpflicht für Kitakinder bereits vor den Weihnachtsferien angekündigt hat, habe sich die Umsetzung gut vorbereiten lassen, sagt Köhnlein-Bass. Der Tenor in Backnang ist ähnlich: Durch freiwillige Tests und frühzeitiges Bestellen von Tests für Kinder und Mitarbeiter würden die Prozesse derzeit reibungslos laufen, so Wüllenweber. In Auenwald freut sich Sarah Schien: „Es läuft sehr gut an. Ich bin positiv überrascht.“

Testpflicht in Kitas

Pflicht Für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres gilt nach der aktuellen Landesverordnung für die Teilnahme am Betreuungsangebot eine dreimalige Testpflicht pro Woche. Die empfohlenen Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag.

Ausnahme Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, bei denen ein Covid-19-Schnelltest aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann. Die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit müssen durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.

Ausgenommen sind auch vollständig gegen Covid geimpfte oder genesene Kinder, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Personenkreis Testkits stehen für Krippen- und Kindergartenkinder und Kinder in der Kindertagespflege zu Verfügung. Hortkinder werden im Rahmen der Teststrategie der Schulen getestet. Darüber hinaus gilt für das gesamte Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege seit nach den Weihnachtsferien eine Testpflicht an jedem Präsenztag, wenn keine Boosterimpfung vorliegt.

Laufzeit Bis zu den Faschingsferien stehen drei Tests pro Woche auf dem Pflichtprogramm.