Neues Verpackungsgesetz

Mehrweg-/Einweg-Schilder Supermärkte und andere Läden müssen an Getränkeregalen künftig Schilder mit den Hinweisen „Mehrweg“ und „Einweg“ anbringen.

Ausweitung der Pfandpflicht Für Einwegverpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure – etwa Apfelschorlen und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent – werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

Online-Handel in der Pflicht Auch Versandverpackungen sind Verpackungen – deshalb müssen nun ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen regis­trieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen. Das gilt auch für sogenannte Umverpackung, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.

Mehr Recycling Die Recyclingquoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent bis 2022, für Getränkekartons von 60 auf 80 Prozent und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent./STN -