Nicht viel dran an der Messerstecherei

Amtsgericht Backnang stellt Verfahren wegen Körperverletzung ein – 30-Jähriger muss jedoch 120 Arbeitsstunden leisten

Nicht viel dran an der Messerstecherei

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht hatte sich ein gelernter Masseur aus Backnang wegen Körperverletzung zu verantworten. Die Tat liegt schon fünf Jahre zurück. Einer ersten Verhandlung im November 2015 hatte sich der Angeklagte durch Flucht in ein Nachbarland entzogen. Zu dem, was ihm vorgeworfen wird, wollte der 30-Jährige keine Angaben machen. Laut Anklageschrift ist es im Oktober 2014 innerhalb der Familie des Angeklagten zu einem heftigen Streit gekommen, bei dem der Angeklagte unter anderem mit einem Küchenmesser zustach.

Der erste Zeuge ist der Vater des Angeklagten. Er soll den Sohn zuerst geschlagen haben. Dieser hielt dagegen und verpasste dem Vater eine blutende Wunde über der Augenbraue. Aber der Vater will, was sein gutes Recht ist, vor Gericht keine Angaben machen. Ein 48-jähriger Gärtner ist der zweite Zeuge. Der Angeklagte und er arbeiteten damals im selben Betrieb. Als der Streit losging, wurde der Gärtner angerufen und fuhr an den Ort des Geschehens. Weil er erst später dazukam, kann er zum Anlass und Verlauf des Streits keine Angaben machen. Er weiß nur, dass Alkohol im Spiel war. Der Angeklagte sei von anderen, die ihn an dem Abend eingeladen haben, zum Trinken verführt worden. Dabei dürfe er doch nicht, denn er sei in therapeutischer Behandlung, nehme zudem Medikamente, die sich mit Alkoholkonsum nicht vertrügen. Die Meinung anderer Kollegen des Angeklagten gehen nach Aussage des Gärtners auseinander. Aufgrund seiner oft unnatürlich geweiteten Pupillen sagten die einen, er nehme Drogen. Andere schoben das auf Psychopharmaka. Der dritte Zeuge ist ein Bewohner des Hauses, in und vor dem sich alles abspielte. Er mischte sich in das Geschehen ein und sei infolgedessen vom Angeklagten mit einem Messer bedroht worden. Auf Nachfragen der Richterin schildert er das Geschehen eher harmlos. Dabei hatte seine Ehefrau die Polizei alarmiert. Ob er Verletzungen bei den anderen Beteiligten bemerkt habe, will die Richterin wissen. Dass der Onkel des Angeklagten eine stark blutende Stichverletzung am Oberschenkel hatte, will er nicht gesehen haben. Ob er sich bedroht gefühlt habe, fragt die Richterin, schließlich sei er doch in seine Wohnung geflüchtet. Zusammen mit anderen Familienmitgliedern hielt er gegen den anstürmenden Angeklagten die Tür zu. Aber nach dem, was er vor Gericht angibt, ist es eher ein gemächliches Sich-zurück-Begeben in die Wohnung statt einer Flucht gewesen. Der Staatsanwalt schüttelt wiederholt den Kopf. Als es an diesem ist, Fragen zu stellen, greift er sich das Vernehmungsprotokoll der Polizei, stellt sich vor den Zeugen und fragt, ob das seine Unterschrift sei. Denn in dem Protokoll der Polizei, wenige Tage nach dem Vorfall erstellt, liest sich das Geschehen weitaus dramatischer, als es der Zeuge jetzt in der Verhandlung angeben will. Der Verteidiger des Angeklagten hakt ein. Die Vernehmung des Zeugen geschah ohne Dolmetscher. Das Vernehmungsprotokoll der Polizei hat er eventuell unterschrieben, ohne es genau zu kennen.

Zeugen bringen kein Licht ins Dunkel der Tat

Nachdem der Angeklagte in der Tatnacht seinen Onkel mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen hatte, war er geflohen. Die Polizei fand ihn wenige Hundert Meter vom Tatort entfernt selbst verletzt. Ein Beamter sagt aus. Aus sicherer Entfernung habe er den Gesuchten angesprochen. Er solle stehen bleiben und sich auf den Boden legen. Aber der Mann ignorierte alle Anweisungen des Polizisten und kam auf diesen beständig zu. Weil die Polizeistreife über Funk die Information erhalten hatte, dass der Gesuchte bewaffnet sei, öffnete der Polizist bereits das Holster seiner Dienstwaffe. Der Masseur rannte wütend gegen den Polizeiwagen, stolperte. Die Gelegenheit nutzte die Streifenwagenbesatzung, um ihm Handschellen anzulegen. Besagtes Messer fand sich nicht. Wenig kooperativ sei der Festgenommene gewesen, sagt der Polizist. Und dass er irgendwas getan habe, stritt er ab. Erst im Krankenhaus und infolge der Hilfe für seine Verletzung am Oberschenkel, so sagt ein weiterer Polizist, sei der Masseur etwas zugänglicher geworden. Eine Kommissarin wird als Nächstes zu dem Mitbewohner mit den Erinnerungslücken befragt. Ohne Dolmetscher sei der Arbeiter vernommen worden. Allerdings hatte die Beamtin den Eindruck, dass der Befragte verstanden habe, was man von ihm wissen wollte und nach seinen Angaben aufschrieb.

Nach gut zwei Stunden Zeugenvernehmung zieht die Richterin Bilanz: Das Tatgeschehen lässt sich nicht aufklären. Der Staatsanwalt hat den Verdacht, dass die Zeugen mauern würden. „Friede, Freude, Eierkuchen“, sagt er, werde vorgespielt. Und diagnostiziert Amnesie, Gedächtnisschwund. Der Anwalt berät sich kurz mit seinem Mandanten. Dann wird das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen die Ableistung von 120 Arbeitsstunden eingestellt.