Niederlage für Palmer: Keine Liste auffälliger Asylbewerber

dpa/lsw Tübingen. Monatelang lagen Landesdatenschützer Brink und Tübingens Oberbürgermeister Palmer über Kreuz. Grund war die besondere Erfassung auffälliger Migranten durch die Stadtverwaltung. Das letzte Wort ist nun gesprochen.

Niederlage für Palmer: Keine Liste auffälliger Asylbewerber

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) nimmt an der Gemeinderatssitzung im Rathaus teil. Foto: Tom Weller/dpa/Archiv

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen verboten, polizeiliche Daten über straffällige Migranten in einer Liste auffälliger Asylbewerber zu führen. Die Stadt wurde nach mehrmonatigem Streit zudem verpflichtet, alle erfassten Daten zu löschen. Das teilte Brink am Montag bin.

Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) will der Anordnung nachkommen, kritisierte diese aber. „Ich halte das Verbot rechtlich für falsch und sachlich für absurd. Der Datenschutz verlangt von uns, dass die rechte Hand nicht wissen darf, was die linke tut.“ Es sei „unverantwortlich, Beschäftigte nichtsahnend mit einem Messerstecher in einen Raum zu setzen.“

Zuerst hatte die „Südwest Presse“ (Dienstag) über die Entscheidung berichtet. Brink begründet das Verbot mit dem Prinzip der Zweckbindung: Daten, die für staatsanwaltliche Ermittlungen erhoben werden, dürften zunächst nur diesem Zweck dienen.

Hintergrund ist die Tübinger Praxis, Daten über Straftaten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde fließen, anderen städtischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung führe Informationen der Polizei, der Ausländerbehörde und der Asylbetreuung zusammen. Das erlaube Maßnahmen bei nachweislich gewaltbereiten Asylbewerbern und habe sich bewährt, lautete die offizielle Begründung.

Wenn jemand wiederholt bei der Polizei auffalle, stelle sich weniger die Frage nach dem Schutz der Daten dieses Täters als die Frage nach dem Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung, hatte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) das Vorgehen begründet. „Zu verlangen, dass ein Sozialarbeiter ahnungslos einem Mann gegenüber sitzen solle, der eine Woche zuvor mit dem Messer auf einen anderen losgegangen ist, ist nicht der Datenschutz, den die Bevölkerung sich wünscht.“