Tübingens Oberbürgermeister Palmer bekommt Morddrohungen

dpa/lsw Tübingen. Mit einer umstrittenen Äußerung zur Corona-Krise hat sich der Grünen-Politiker Boris Palmer viel Ärger eingehandelt. An diesem Freitag will seine Partei über mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen ihn beraten. Doch das ist nicht alles.

Tübingens Oberbürgermeister Palmer bekommt Morddrohungen

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), OB der Stadt Tübingen, spricht bei einem Interview. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat nach seinen umstrittenen Äußerungen zum Umgang mit Corona-Patienten Morddrohungen bekommen. Palmer sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, es werde ihm in Briefen und Mails der Tod gewünscht oder angedroht. Die Drohungen richteten sich auch gegen seine Familie. Er reiche die Schreiben, die größtenteils nicht anonym, sondern mit vollem Namen der Urheber unterzeichnet seien, an Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.

Ein Sprecher der Tübinger Staatsanwaltschaft bestätigte, dass Palmer bislang eine Postkarte und zwei Mails eingereicht habe. Weitere 100 Schriftstücke mit Beleidigungen und Drohungen habe er angekündigt. Den Urhebern der Mails und Briefe drohen nach dem Strafgesetzbuch Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) und das „Schwäbische Tagblatt“ (Donnerstag) berichtet.

Palmer hatte zum Umgang mit hochbetagten Corona-Kranken gesagt: „Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären.“ Dafür erntete er viel Kritik. Grünen-Mitglieder machten sich für einen Parteiausschluss stark. Palmer rechtfertigte seine Aussage mit der Sorge um armutsbedrohte Kinder vor allem in Entwicklungsländern, deren Leben durch die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns bedroht sei.

An diesem Freitagabend berät der Grünen-Landesvorstand in Stuttgart per Videoschalte über mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen Palmer. Die Satzung der Landespartei listet folgende mögliche Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf: Verwarnungen, Aberkennung der Leitungsfunktion, zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu zwei Jahren, Ausschluss aus der Partei. Im Falle von Palmer gilt ein Parteiausschlussverfahren als unwahrscheinlich.

Am vergangenen Montag entzog ihm die Grünen-Parteispitze jegliche Unterstützung. Sollte Palmer im Jahr 2022 in Tübingen zur Wiederwahl antreten, darf er auf keine finanzielle oder logistische Hilfe seiner Partei mehr hoffen. Palmer selbst hatte sich für die die „missverstandene Formulierung“ entschuldigt. Er wolle dem Landesvorstand zur Sitzung am Freitag eine Erklärung zu seiner umstrittenen Interviewaussage zukommen lassen, sagte er. Für ein Parteiausschlussverfahren sehe er keinen Grund.

Palmer brachte in den vergangenen Jahren wiederholt Teile der Partei mit provokativen Äußerungen gegen sich auf. So legte er sich nachts auf der Straße wegen vermeintlicher Ruhestörung mit einem Studenten an, bezeichnete Parteikollegen als „Meinungstyrannen“ und störte sich an dunkelhäutigen Werbeträgern der Deutschen Bahn.