Oberste Verwaltungsrichter entscheiden Heidelberg-Lärmstreit

dpa/lsw Heidelberg/Mannheim. Seit Jahren beklagen sich Anwohner des Ausgehviertels in Heidelberg über den nächtlichen Lärm. Nun geht der Streit vor Gericht in eine neue Runde.

Oberste Verwaltungsrichter entscheiden Heidelberg-Lärmstreit

Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt heute erneut über eine Klage von Anwohnern eines Heidelberger Kneipenviertels gegen die Sperrzeitenverordnung der Stadt. Seit Jahren beklagen sich Anwohner des Ausgehviertels in der kurpfälzischen Studentenhochburg über den nächtlichen Lärm. Sie fordern kürzere Öffnungszeiten für die zahlreichen Bars und Kneipen und verweisen dabei auf lärmbedingte Gesundheitsrisiken. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Bewohnern recht gegeben. Nach dem Urteil von August des vergangenen Jahres müssen Gaststätten unter der Woche künftig spätestens um Mitternacht dichtmachen. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen.

Im Heidelberger Gemeinderat war die Entscheidung jedoch auf Unverständnis gestoßen. Viele Gemeinderäte sahen durch die neuen Vorgaben ihre lebendige Stadt und das pulsierende Nachtleben in Gefahr. Mit großer Mehrheit stimmte das Gremium im Oktober deshalb dafür, das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim überprüfen zu lassen. Zudem setzte sich der Rat über den Karlsruher Beschluss hinweg und legte erst einmal selbst neue Sperrzeiten fest. Demnach müssen Altstadt-Wirte derzeit unter der Woche um 1.00 Uhr schließen, am Wochenende darf bis 4.00 Uhr gefeiert werden.

Die Mannheimer Richter hatten allerdings schon einmal zugunsten der Anwohner entschieden: Ende März 2018 hatten sie die damals geltenden Sperrzeiten - montags bis donnerstags von 2.00 Uhr an, donnerstags bis sonntags von 4.00 Uhr an - für unwirksam erklärt. Die Kammer wertete dabei den Gesundheitsschutz höher als die Interessen von Wirten und Partygängern.