Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

dpa Luxemburg.

Online-Händler wie Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können. Das könnten etwa elektronische Kontaktformulare sein oder Internet-Chats. Die Informationen dazu müssten Kunden klar und verständlich zugänglich gemacht werden. Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland.