Opfer treffen auf Angeklagten

Rewe-Markt-Überfall: Angeklagter hat Briefe für die betroffenen Mitarbeiterinnen vorbereitet

Opfer treffen auf Angeklagten

Symbolfoto: Fotolia / R. Tavani

Von Hans-Christoph Werner

SULZBACH AN DER MURR/STUTTGART. Zweiter Verhandlungstag im Verfahren gegen einen 21-Jährigen vor dem Stuttgarter Landgericht. Dem Angeklagten wird der Überfall auf den Rewe-Markt in Sulzbach an der Murr zur Last gelegt. Ein Kriminalbeamter schildert vor Gericht die polizeilichen Ermittlungen nach dem Überfall. Aus der Bevölkerung seien keine sachdienlichen Hinweise gekommen, trotz ausgelobter Belohnung von 1000 Euro. Aber die Pflegemutter habe sich an ihren Zögling erinnert und sich an die Polizei gewandt.

Über die Pflegemutter erfahren die Ermittler von der Schwester des Verdächtigen. Diese wusste nur, dass ihr Bruder „ein Ding gedreht“ hätte. Außerdem wurde bekannt, dass der Verdächtige eine Freundin habe. Auch der Vorname derselben war bekannt, aber nur dieser. In Stuttgart mache sie eine Ausbildung. Der Polizei gelang es, die junge Frau zu ermitteln.

Die On-off-Beziehung der Freundin zu dem Verdächtigen war dadurch belastet, dass sie ihn wegen sexueller Nötigung angezeigt hatte, so der Kriminalbeamte. Bereitwillig habe sie der Polizei Auskunft gegeben. Die Freundin hatte demnach etwas von dem Überfall gehört. Mit dem neuen iPhone, das der Angeklagte ihr gleich nach dem Überfall gekauft hatte, telefonierten die beiden miteinander. Aber der Angeklagte vermied es, sich bei seiner Freundin sehen zu lassen, zumal er dann erfuhr, dass diese Besuch von der Polizei erhalten hatte. Im Oktober wurde der Angeklagte dann festgenommen. Und auch bei ihm fand sich ein nagelneues iPhone. So nebenbei erfährt man, als eine Polizeibeamtin über die Auswertung des iPhones referiert, auch etwas über die Arbeit der Polizei. Die Dienststellen seien damals noch nicht dafür ausgerüstet gewesen, iPhones dieser Art auszulesen. An eine teure Privatfirma habe man den Auftrag dafür vergeben müssen. Jetzt besäßen die Ermittler die entsprechende Software. Aber die iPhones seien längst weiterentwickelt.

Aussagekräftige Telefongespräche des Verdächtigen mit anderen, sogenannte Chats, liest die Polizeibeamtin in der Verhandlung vor. Und sie sind zugleich ein Lehrstück in Jugendsprache. Die Gemeinde Sulzbach heißt hier „Sülle“. Und wenn der Angeklagte am Telefon angibt, dass seine Freundin ihn bei der Polizei „gefickt“ habe, will das so viel heißen, dass sie über ihn Auskunft gegeben hat.

Laut Jugendgerichtshilfe ist hier das Jugendstrafrecht anzuwenden

Der Angeklagte war zur Tatzeit 19 Jahre alt und damit Heranwachsender. Wie immer in solchen Fällen wird ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe gehört. Die Vertreterin schildert die Pubertätsjahre des Angeklagten in der Pflegefamilie. Die Pflegeeltern trennten sich. Der Angeklagte kehrte zu seiner leiblichen Mutter zurück, die er aber seit seinem zweiten Lebensjahr nicht mehr gesehen hatte. Dazu traf er einen Stiefvater und jüngere Geschwister an. Nicht mal ein eigenes Bett habe der Teenager gehabt, er musste auf dem Wohnzimmersofa schlafen. Die Sache ging nicht lange gut. Aus der Familie ging’s in ein Wohnheim, dann in die Wohnsitzlosigkeit. Zwischendurch saß der Jugendliche auch ein.

Auch während der Zeit in der Untersuchungshaft hat die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe den Angeklagten mehrfach gesprochen. Nachdem sie ihn zunächst schwer erreichbar und verschlossen erlebt habe, sei er nunmehr reflektierter, ehrlicher, habe klare Ziele. Aber noch immer tue er sich schwer, Hilfe anzunehmen, sei misstrauisch. Er kann, so meint die Expertin, einen Neuanfang schaffen. Sofern das Umfeld stimmt. Sowohl sein leiblicher Vater wie auch seine Schwester seien bereit, ihn bei sich aufzunehmen. Die Tat des Angeklagten sei nach Jugendstrafrecht abzuurteilen, so ihre Einschätzung.

Der Angeklagte hat zu diesem Verhandlungstag drei Briefe mitgebracht. Justizbeamte haben sie ihm bei der Fahrt zum Landgericht abgenommen und der Vorsitzenden Richterin übergeben. Es sind Briefe an die drei Mitarbeiterinnen des Rewe-Markts, die er bei seinem Überfall mit einer Softair-Pistole bedroht hat. Zwei von den Frauen sind auch als Zuhörer anwesend. Unter allen Verfahrensbeteiligten weiß man nicht so recht, wie mit den Briefen nun verfahren werden soll. Sie müssen auch kopiert werden. Eine der betroffenen Damen legt auf Nachfrage Wert darauf, den Brief des Angeklagten zu erhalten. Aber es kommt dann leider nicht dazu.

Für den dritten Verhandlungstag sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung angekündigt. Vielleicht wird auch schon ein Urteil gesprochen.