Organisierter Drogenhandel im Raum Backnang aufgeflogen

31-jähriger Krypto-Dealer zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt und zur Kasse gebeten.

Organisierter Drogenhandel im Raum Backnang aufgeflogen

Das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten wirkt sich strafmildernd aus. Symbolfoto: stock,adobe/okanadeniz

Von Heike Rommel

Backnang/Winnenden. Ein Schlag gegen den organisierten Rauschgifthandel ist der Polizei gelungen. Für drei Jahre und neun Monate muss jetzt ein 31-Jähriger einsitzen. Zudem muss der Krypto-Dealer 120000 Euro zurückzahlen, die er bei seinen Straftaten erbeutet hat, so das gestrige Urteil des Stuttgarter Landgerichts. „Es war Ihnen bewusst, dass so ein Verfahren nicht vom Himmel fällt, und Sie wussten, worauf Sie sich da einlassen“, sagte der Vorsitzende Richter der 18. Strafkammer, Wolfgang Wünsch, in der Begründung des Urteils über den Winnender, der im ganzen Rems-Murr-Kreis schnell viel Geld im organisierten Drogenhandel gemacht hat (wir berichteten).

Vornehmlich im Raum Backnang sowie in der Nachbargemeinde Auenwald aktiv

Zugunsten des Angeklagten gerechnet waren es mindestens 120 Gramm Kokain und mindestens 37 Kilogramm Marihuana, mit denen der Winnender im Tatzeitraum von Juni 2020 bis Februar 2021 als sogenannter Krypto-Dealer im ganzen Rems-Murr-Kreis, vornehmlich im Raum Backnang sowie in der Nachbargemeinde Auenwald, schnelles Geld gemacht hat, ohne selbst drogenabhängig zu sein.

Seine Krypto-Handys – wie sie im organisierten Verbrechen nach Ermittlungen der Polizei insbesondere für Rauschgiftgeschäfte verwendet werden – ließen ihn auffliegen, nachdem es der französischen Polizei gelungen ist, den Messengerdienst Encrochat zu hacken. 210000 Euro sollte der Winnender aus seinen Drogengeschäften der Anklage zufolge generiert haben. Der Vorsitzende Richter beschloss für die Kammer im Einvernehmen mit Staatsanwalt Thomas Rüstig, mit 120000 so viel an Taterträgen wieder einzutreiben, wie es sich auch realisieren lässt.

Die jetzt 120000 Euro setzen sich aus zwei Krediten zusammen, die der Verurteilte an Geschäftspartner vergeben hat, sowie aus einer stillen Einlage in eine Naturkosmetikfirma. Für Letztere machte der Dealer, welcher das Urteil im Übrigen angenommen und auf eine Revision verzichtet hat, vergeblich eine Schenkung geltend. Angeblich sei der Vater des Verurteilten kurz vor dessen Inhaftierung für seinen Sohn mit 50000 Euro in die Bresche gesprungen, als dieser sich mit 65000 Euro an einer Naturkosmetikfirma beteiligt hatte.

Angeklagter leugnet nicht Dennoch spielte die Familie des Drogenhändlers bei der Strafzumessung eine positive Rolle. Denn der Winnender gab an, aus eigenem Willen wegen der Geburt seines ersten Kindes mit den Drogengeschäften aufgehört zu haben. Seine Partnerin und seine Familie hielten nach wie vor zu ihm. „Sie werden Ihr Kind nun nicht so aufwachsen sehen wie andere Väter“, sagte Richter Wolfgang Wünsch und rügte bei der Urteilsverkündung das „professionelle Vorgehen mit in Liefersysteme eingebundenen Krypto-Handys“.

Zugutehalten konnte die Kammer dem Winnender lediglich, dass er vor Gericht „keine Drogenabhängigkeit aus dem Hut zaubern“ wollte wie so viele andere, nur um an eine mildere Strafe zu kommen. Strafmildernd schlug auch ein vollumfängliches Geständnis von elf Verbrechen des Handeltreibens mit Marihuana und Kokain inklusive Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung zu Buche. Für einen seiner Mittäter, die im Verlauf des Prozesses namentlich genannt wurden, hatte der Verurteilte erwiesenermaßen Rauschgift in Schwaikheim gebunkert.

Wegen seiner Taten hat der Dealerseine Arbeitsstelle verloren

Ein Beamter der Kriminalpolizei Waiblingen, der als letzter Zeuge vernommen wurde, sprach von 42,5 Gramm Marihuana und 130 Gramm Kokain, mit welchen der zur Tatzeit legal in Lohn und Brot stehende Winnender schnelles Geld auf Kosten der Gesundheit anderer Manschen gemacht hat. Durch die Taten hat der Dealer seine Arbeit verloren, nachdem ihn die Polizei am 1. April dieses Jahres an seiner Arbeitsstelle aufgesucht und dort die Räume durchsucht hatte. „Ich bereue, was ich getan habe“, beteuerte der Winnender in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. „Auch im Hinblick darauf, was meine Familie jetzt durchmachen muss.“