Pflichtverteidiger Hannig in Lübcke-Prozess abberufen

dpa Frankfurt/Main. Der wegen Mordes angeklagte Stephan Ernst trennt sich im Lübcke-Prozess von einem Pflichtverteidiger. Der Bruch war nicht mehr zu kitten. Erstmals kam in dem Verfahren auch ein Familienmitglied Lübckes zu Wort.

Pflichtverteidiger Hannig in Lübcke-Prozess abberufen

Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst (r), spricht vor der Sommerpause Anfang Juli mit seinem Verteidiger. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist einer der beiden Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst abberufen worden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab heute einen entsprechenden Beschluss bekannt. Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und seinem Pflichtverteidiger Frank Hannig sei nachvollziehbar, so das Gericht. Auch die Argumentation, dass „eine derart unsachliche“ Verteidigung Ernst sogar schaden könne, ließen die Richter gelten. Als neuen weiteren Pflichtverteidiger bestellte das Gericht den Kölner Anwalt Jörg Hardies.

Noch vor dem offiziellen Beginn des Verhandlungstags hatte Hannig längere Zeit auf Ernst eingeredet. Der allerdings zeigte wenig Interesse. Ein weiteres Gespräch mit Hannig sei nicht notwendig, ließ er das Gericht wissen. Wie schon am Vortag saß er in der Verhandlung dann möglichst weit abgerückt von Hannig.

Ernst wurde in dem Verfahren bislang von zwei Verteidigern vertreten. Der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan hatte am Vortag beantragt, den bisherigen Pflichtverteidiger Hannig zu entpflichten und erklärt, das Vertrauensverhältnis seines Mandanten zu dem Anwalt sei dauerhaft zerstört. Ernst widerrufe auch alle Vollmachten und Genehmigungen, die er Hannig unterschrieben habe, ergänzte Kaplan. Der Jurist, der im NSU-Prozess Nebenklagevertreter war, ist ebenfalls als Pflichtverteidiger Ernsts bestellt.

Anlass für den eskalierten Konflikt waren mehrere nicht abgesprochene Beweisanträge, die Hannig am Montag eingebracht hatte. Darin wollte der Anwalt die Vernehmung weiterer Zeugen erreichen, die womöglich ebenfalls am Tatort waren. Auch einen Einbruch im Kasseler Regierungspräsidium, bei dem Akten verschwunden seien, wollte er untersuchen lassen. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hatte daraufhin erklärt, er müsse sich angesichts der Anträge Gedanken machen, ob Ernst eine wirksame Verteidigung habe.

Der abberufene Hannig kritisierte nach der Verhandlung das Gericht: Um einen einmal bestellten Pflichtverteidiger loszuwerden, müssten besonders schwere Umstände vorgetragen werden. „Das ist im heutigen Verfahren überhaupt nicht passiert“, sagte er in einem im Internet veröffentlichten Video. Trotzdem habe das Gericht die Entpflichtung vorgenommen. „Vielleicht ist es auch so, dass man einfach seine Ruhe haben will und den unbequemen Verteidiger, der unbequeme Fragen stellt, nicht haben will.“

Bereits seit Beginn der Verfahrens hatten Kaplan und Hannig wenig Zusammenarbeit bei der Verteidigung ihres Mandanten erkennen lassen und ihre jeweiligen Anträge getrennt gestellt. Dass das Gericht geneigt sein könnte, dem Antrag auf Entlassung Hannigs nachzukommen, ließ schon die Bitte an Kaplan erkennen, „vorsorglich“ bei seinem Kollegen anzufragen, ob er Kapazitäten für das Mandat habe.

In bestimmten Verfahren - etwa wenn der Prozess vor einem Oberlandes- oder Landgericht läuft und es um den Vorwurf eines Verbrechens geht - ist ein Verteidiger notwendig. Hat ein Beschuldigter in einem Strafverfahren keinen Anwalt, kann ihm ein gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. In der Regel bezahlt diesen die Staatskasse. Wird ein Angeklagter verurteilt, muss er damit rechnen, dass sie sich das Geld zurückholt.

Der Deutsche Ernst soll im Juni 2019 Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Motiv für die Tat war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine rechtsextremistische Gesinnung.

Mit der Zeugenaussage von Jan-Hendrik Lübcke, dem jüngeren Sohn des getöteten CDU-Politikers, kam am Dienstag erstmals ein Familienmitglied des Politikers zu Wort. Der heute 30-Jährige hatte seinen Vater in der Tatnacht gefunden, und zunächst gedacht, er sei auf der Terrasse eingeschlafen. Da sein Vater nicht reagierte und seine Haut sich kalt anfühlte, habe er an einen Herzinfarkt geglaubt, sagte er. Er habe versucht, Lübcke zu reanimieren. Auch der Notarzt habe nicht bemerkt, dass Lübcke eine Schussverletzung hatte. Er habe erst am frühen Morgen und durch Nachfragen, was es mit dem Blut aus Mund und Nase seines Vaters auf sich habe, von einem Kriminalbeamten erfahren, dass „ein Gegenstand“ im Kopf seines Vaters gefunden worden sei, sagte Lübcke, der sich vor Gericht um ein möglichst sachliches Auftreten bemühte.

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Pflichtverteidiger Hannig in Lübcke-Prozess abberufen

Rechtsanwalt Frank Hannig (r) verteidigt den Angeklagten Stephan Ernst (l) nicht länger. Foto: Boris Roessler/dpa