Noch viele Fragen im Prozess um Samuraischwert-Mord

Von Von Martin Oversohl, dpa

dpa/lsw Stuttgart. Mit einem Samuraischwert tötet ein Mann in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner. Mitten auf der Straße. Vor zahlreichen Zeugen. Die Beweise sind eindeutig. Aber warum sticht er zu? Das können sich auch kurz vor Prozessende weder Anwälte noch Ankläger erklären.

Noch viele Fragen im Prozess um Samuraischwert-Mord

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Ein Mann hebt Geld vom Konto ab, er kauft in der Stuttgarter Innenstadt ein Samuraischwert und legt 149 Euro auf den Tresen. Scharf und lang ist die Waffe. Dann fährt er in eine Hochhaussiedlung, wartet eine Stunde mit dem verpackten Schwert vor einem Haus auf sein Opfer, zieht es schließlich heraus und schlägt auf offener Straße zu. Immer wieder. Eine Bluttat vor Zeugen. Mehr noch, ein Exzess vor gezückten Handykameras. Aber auch bei den Plädoyers im Mordprozess wird deutlich, wie wenig bekannt ist über das Motiv des 31-jährigen mutmaßlichen Täters.

„Die Beweise sind eindeutig. Aber dennoch sind wir eigentlich keinen Deut weiter als zu dem Zeitpunkt, als er ihn erstochen hat“, sagte einer der Anwälte am Donnerstag am Rande des vorletzten Prozesstages vor dem Landgericht. Dementsprechend weit ist die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Während die Anklagevertreterin 13 Haft wegen Mordes fordert und die Unterbringung in einer Psychiatrie, spricht sich die Verteidigung für einen Freispruch aus, weil der angeklagte Jordanier nicht Herr seiner Sinne gewesen sein soll, als er zuschlug. Auch seine beiden Anwälte fordern aber, dass ihr Mandant in einer psychiatrischen Unterkunft untergebracht wird.

Die Nebenklage sieht das anders. Der Mann sei durchaus schuldfähig gewesen, argumentieren die Anwälte der zwölfjährigen Tochter des Opfers und seines Bruders. Deshalb müsse er zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Außerdem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Fest steht: Der 31-Jährige hat seinen früheren Mitbewohner umgebracht. Die Beweise für die Bluttat scheinen unter anderem wegen der Handyvideos von Anwohnern eindeutig, der Mann hat die Tat gestanden. Doch bleibt das Motiv auch nach sämtlichen Zeugenaussagen und einer ausführlichen Bewertung durch den Gutachter unklar. „Er steckt mit einem Bein im Wahn“, erklärte die Staatsanwältin. Daher habe er sich auch eingebildet, vom späteren Opfer missbraucht oder in seinem religiösen Fanatismus verspottet worden zu sein. Einer der Anwälte der Nebenklage sprach dagegen von einer „unbarmherzigen und mitleidlosen Gesinnung“ des mutmaßlichen Totschlägers. „Er trägt Hass in sich, der wohl noch nicht gestillt ist.“

Nach Überzeugung der Verteidigung dagegen muss der Jordanier freigesprochen werden. Er habe sich mal für den Gesandten Gottes gehalten, mal für den Propheten, er habe sich „verhext“ gefühlt und vom Satan besessen, auch in Chats habe er immer wieder fantasiert, er habe „das Licht gesehen“. „Der attackierte Mann war das tragische Opfer eines Wahns“, sagte einer der beiden Verteidiger.

Und der Angeklagte? Er schweigt, so wie er seit dem Prozessauftakt geschwiegen hat. Am Montag (14.00 Uhr) will das Landgericht ein Urteil sprechen. Schätzt die Kammer den Mann als psychisch krank ein, wäre er schuldunfähig.