Planfeststellungsbeschluss für Rheinbrücke rechtskräftig

dpa/lsw Philippsburg/Karlsruhe. Fast vier Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der zweiten Rheinbrücke ist dieser nun endlich rechtskräftig. Die Stadt Philippsburg (Kreis Karlsruhe) zog ihre Klage dagegen zurück, wie das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. „Damit sind alle Rechtsstreitigkeiten ausgeräumt und es herrscht nun endlich Rechtssicherheit, so dass wir so weiterplanen können wie vorgesehen“, sagte eine Behördensprecherin. Die Brücke soll zwischen Karlsruhe und dem rheinland-pfälzischen Wörth entstehen.

Vor einem Jahr hatten bereits die Stadt Karlsruhe und der Umweltschutzbund BUND, die ebenfalls gegen das Land Baden-Württemberg geklagt hatten, einen Rechtsstreit beendet. Sie stimmten vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einem Vergleich zu. Dabei waren unter anderem ein Geh- und Radweg sowie verbesserter Naturschutz vereinbart worden.

Die neue Brücke zwischen Wörth und Karlsruhe soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung errichtet werden. Nun muss unter anderem noch ein sogenanntes Planergänzungsverfahren folgen - unter anderem, um die Standorte für die Brückenpfeiler festzulegen.

Frühester Baubeginn wäre nun im Jahr 2027, zwei bis vier Jahre später soll die Brücke stehen. Die Federführung für Bau und Planung liegt nach Worten der Sprecherin des RP Karlsruhe inzwischen beim Land Rheinland-Pfalz.

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