Kaum Entschädigung

Polarlicht-Kreuzfahrt wegen Monsterwellen abgebrochen

1155 Passagiere sehen sich um Traum gebracht und kämpfen nun mit einer Petition gegen die Reederei. Die Alternativroute sei enttäuschend gewesen.

Polarlicht-Kreuzfahrt wegen Monsterwellen abgebrochen

Polarlicht am Nordhimmel.

Von Michael Maier

Es sollte eine unvergessliche Reise werden: Ende März stach das Kreuzfahrtschiff „Renaissance“ der französischen Reederei Compagnie Française de Croisières (CFC) vom nordfranzösischen Dünkirchen aus in See. Für die 1.155 Passagiere stand ein besonderes Abenteuer bevor - eine 15-tägige Kreuzfahrt nach Nordnorwegen mit dem großen Versprechen, das magische Naturschauspiel der Polarlichter zu erleben.

Doch schon nach fünf Tagen platzte der Traum. Kapitän Hervé Parage musste den Passagieren mitteilen, dass sich über Nordnorwegen ein schweres Tiefdruckgebiet gebildet hatte. „Starke, anhaltende Winde“ und „schwere Seebedingungen mit Wellen von mehr als zehn Metern Höhe“ machten ein Weiterfahren in den hohen Norden zu einem „ernsthaften Sicherheitsrisiko“, so der Kapitän.

Keine Kreuzfahrt Richtung Polarkreis möglich

Die geplante Route mit Stopps in Städten wie Bodö, Tromsö und Alta musste aufgegeben werden. Statt in den Polarkreis vorzudringen, wo die Chancen auf die faszinierenden Himmelslichter besonders gut gewesen wären, änderte das Schiff seinen Kurs und fuhr in südlichere Gewässer - zum Geirangerfjord und nach Bergen.

Als Entschädigung bot die Reederei einen Rabattgutschein für eine künftige CFC-Kreuzfahrt sowie eine Barentschädigung von 104 Euro an - berechnet anhand der eingesparten Treibstoffkosten durch die kürzere Route. Einige der enttäuschten Urlauber empfanden dieses Angebot jedoch als schlechten Witz.

„Kreuzfahrt-Traum genommen“

Die Passagiere schlossen sich kurzerhand zu einer Gruppe zusammen und sammelten Unterschriften aus 380 Kabinen - fast ein Drittel der Reisenden. In einer Petition beklagen sie etwas theatralisch, dass ihnen der „Traum ihres Lebens“ genommen worden sei. Sie fordern nun eine vollständige Rückerstattung der Preisdifferenz zwischen der gebuchten Arktiskreuzfahrt und der tatsächlich durchgeführten Fjordtour.

Aus Sicht der Passagiere bestehe ein erheblicher „Unterschied zwischen der Beobachtung von Rentieren und einer einfachen Busrundfahrt in einer Stadt im Süden Norwegens“. Ihr Unmut geht noch weiter: Auch die organisierten Ersatzprogramme seien enttäuschend gewesen. Als Beispiel nennen sie einen Stopp in Kristiansund am 2. April, einem Feiertag, an dem Geschäfte und Sehenswürdigkeiten geschlossen waren und die von CFC organisierten Ausflüge bereits ausgebucht.

Reiseveranstalter können höhere Gewalt geltend machen

Rechtlich gesehen könnten Passagiere bei einem solchen Fall in Deutschland einen schweren Stand haben. Laut Verbraucherzentrale gelten starke Stürme und hohe Wellen als „höhere Gewalt“. In solchen Fällen haben Reisende häufig keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung, da der Anbieter die Situation nicht beeinflussen kann.

Allerdings: Wenn zentrale Bestandteile einer Reise wegfallen - wie im vorliegenden Fall das beworbene Highlight der Polarlichter - kann möglicherweise ein anteiliger Preisnachlass geltend gemacht werden.