Polizei erpresst und Pfadfinder gelinkt

Junger Murrhardter bestellt Waren über das Konto der Christlichen Pfadfinder Backnang und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Polizei erpresst und Pfadfinder gelinkt

Mit einigem Dilettantismus hat sich ein Murrhardter als Erpresser versucht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Sang Hyun Cho/Pixabay

Von Heike Rommel

Murrhardt. Die Anklage im Falle eines jungen Straftäters aus Murrhardt wog schwer, doch das Waiblinger Jugendschöffengericht ist nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen Verbrecher vor sich hat, der zu einer Jugendstrafe verurteilt werden muss. Es ließ den Murrhardter, der ziemlich dilettantisch die Polizei erpresst und die Christlichen Pfadfinder Backnang an der Nase herumgeführt hat, sozusagen Lehrgeld zahlen. 1000 Euro an den Verein Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder Backnang sind viel Geld für den heute 21-jährigen Auszubildenden, dem im Alter von 19 Jahren so allerhand eingefallen ist, um sein nicht vorhandenes Taschengeld aufzubessern.

Die Polizei stieß im Internet auf eine hilfreiche IBAN-Nummer.

Im Januar 2020 täuschte er der Polizei zunächst eine Straftat vor, indem er einen Unbekannten anzeigte, der angeblich seine Daten für Internetgeschäfte ergaunert hatte. Mag sein, um zu verdecken, dass er seit Oktober 2019 selbst Handys und Zubehör im Internet feilbot, das Geld abkassierte und nichts lieferte.

Per Zufall stieß der Angeklagte auf eine IBAN-Nummer der Backnanger Pfadfinder, die ins Internet gestellt worden war, damit es die Eltern einfacher haben, das Geld fürs Zeltlager zu überweisen. Also erstellte der Murrhardter einen Fake-Account und bestellte auf das Konto der Pfadfinder Waren bei einer Elektronikfirma, die er leicht an Kunden hätte bringen können, die wieder brav das Geld überweisen und nichts dafür bekommen sollten. Bei den Bestellungen der Ware täuschte er vor, der Chef des Pfadfindervereins zu sein.

Keiner konnte sich die ständigen Abbuchungsversuche erklären

Der wirkliche damalige Vorsitzende des Vereins war im Tatzeitraum Februar bis April 2020 auch Kassier und ihm fiel auf, dass etwas nicht stimmen kann. Als Zeuge vor Gericht gab der 50-Jährige an, der Verein habe die Polizei verständigt, weil ständig Abbuchungsversuche gelaufen seien, die sich keiner hätte erklären konnte. „Ich hätte nie gedacht, dass das aufgeklärt wird“, sagte er.

Seine schwerste Tat beging der junge Murrhardter, der vor Gericht schon zum zweiten Mal psychiatrisch begutachtet wurde, am 23. Mai 2020, als er zwei Polizeibeamte erpresste, die er nicht leiden kann. Per E-Mail forderte er sie auf, 5000 Euro in einen Mülleimer am Murrhardter Feuersee zu legen, sonst „brenne ihnen der Arsch weg“. Anzunehmen, es würden dort wirklich 5000 Euro hinterlegt, wäre nicht gerade realitätsnah gewesen, passe aber zur Persönlichkeit und zur Erkrankung des Angeklagten, hieß es vor Gericht. Seine Eltern hätte ihm nicht gerade einen guten Start ins Leben gegeben, in der Schule sei es auch nicht immer gut gelaufen und er habe nun schon die vierte Lehrstelle. Die Straftaten brachte der Psychiater Jürgen Fischer auch ein Stück weit mit der Geltungsbedürftigkeit des ADHS-Kranken in Verbindung.

Die Kumpels sind angeblich ausgewandert und nicht greifbar

Dazu passte die Behauptung des Beschuldigten, er sei von zwei Kumpels zu den Internetbetrugsdelikten genötigt worden, die nach Kanada ausgewandert und deshalb nicht greifbar seien. „Das kann man glauben oder auch nicht“, so der Vorsitzende Richter Martin Luippold. Er ahnte schon, dass der Gutachter wegen des Lebenslaufs mit Entwicklungsverzögerungen und der Krankheit des Angeschuldigten die verminderte Schuldfähigkeit nicht würde ausschließen können.

Selbst Staatsanwalt Ruben Schendzielorz kam nicht zu dem Ergebnis, dass in diesem Fall eine Jugendstrafe erforderlich sei, wenngleich der junge Murrhardter schon ein paarmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Er schlug vor, den heute 21-Jährigen unter Vorbewährung zu stellen. Richter Luippold und zwei Schöffen hätten aber dazu, wie bei der Jugendstrafe, schädliche Neigungen feststellen müssen, und diesen Eindruck machte ihnen der Murrhardter – wild entschlossen, seine vierte Ausbildung nun endlich zu Ende zu bringen – nicht. Sie erlebten den ADHS-Kranken und deshalb psychisch Angeschlagenen „deutlich ruhiger als vor einem Jahr“, sodass sie eine Geldauflage als Sanktion, die unter der Jugendstrafe liegt, vertreten konnten.