Polizist fragt Daten für private Zwecke ab: Bußgeld

dpa/lsw Stuttgart. Weil er mehr über eine Frau in Erfahrung bringen wollte, missbrauchte ein Polizist seine beruflichen Zugänge - dafür muss er ein Bußgeld in Höhe von 1400 Euro zahlen. Nachdem der Beamte die Frau zufällig kennengelernt hatte, fragte er nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink zunächst die Halterdaten ihres Autos ab und nutzte dazu ein zentrales Informationssystem des Kraftfahrtbundesamtes. Im Anschluss habe der Mann über eine sogenannte SARS-Anfrage bei der Bundesnetzagentur die Telefonnummern der Frau bekommen. Schließlich rief der Polizist sie an, ohne dass es dazu einen dienstlichen Grund gegeben oder die Frau eingewilligt hätte, teilte Brink am Dienstag in Stuttgart mit.

Es war das erste Mal, dass der Landesdatenschützer seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung Ende Mai 2018 ein Bußgeld gegen den Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle verhängte. Es liefen noch rund zehn Verfahren in ähnlich gelagerten Fällen, sagte Brink. „Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten“, betonte er. Zwar ist es dem Landesdatenschützer nach eigenen Angaben nicht möglich, Bußgelder gegen öffentliche Stellen zu verhängen. Etwas anderes sei dies aber, wenn Mitarbeiter dienstlich erlangte Daten zu privaten Zwecken nutzten. Dann seien in gravierenden Einzelfällen Bußgelder möglich.

Im vorliegenden Fall ist das Bußgeld von 1400 Euro nach Brinks Angaben noch relativ niedrig. Es gehe nicht um ein Massenphänomen, sagte er. Aber es komme immer wieder vor, dass Mitarbeiter von staatlichen Stellen aus privater Neugierde heraus Daten abfragten, obwohl dies verboten sei und die Abfragen protokolliert würden. „Die Verlockung ist manchmal groß.“ Werden Polizisten dabei ertappt, müssen sie nach Brinks Angaben auch mit Disziplinarverfahren rechnen.