Polizisten verletzt

Drogensüchtiger jetzt vor dem Landgericht in Stuttgart

Polizisten verletzt

Symbolfoto: Fotolia / Romolo Tavani

Von Bernd Winckler

WELZHEIM/SCHORNDORF. Wie verheerend sich Alkohol- und Drogenmissbrauch auswirken kann, zeigt sich in einem Strafprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen heute 24-Jährigen aus Welzheim. Im Drogenrausch hatte dieser Familienangehörige – und zuletzt auch Polizeibeamte – durch Schläge und Tritte erheblich verletzt.

In dem Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer gegen den 24-Jährigen geht es um Vorfälle, die bis in das Jahr 2016 zurückreichen. Fünf Gewaltausbrüche des Angeklagten, der damals unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand, hat die Staatsanwaltschaft als Körperverletzungen, Bedrohungen, Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsorgane, Nötigung und Beleidigung zusammengefasst: Im April des Jahres 2016 sollte der damals 20-Jährige nach einem Notruf seiner Familie von der Schorndorfer Polizei in Welzheim abgeholt und in eine Klinik eingewiesen werden. Die Aktion der Polizei endete mit drei erheblich verletzten Polizisten, die Schädelprellungen, Nacken- und Knieverletzungen erlitten hatten. Eine Kommissarin hatte sogar Verletzungen im Gesicht davongetragen, die von Fußtritten des Angeklagten herrührten.

Bei weiteren Polizeieinsätzen im Frühjahr und Herbst des Jahres 2016 sollte der damals mehrfach wegen Drogenkonsums renitent gewordene Beschuldigte erneut in Gewahrsam genommen werden. Auch diesbezüglich listet die Staatsanwältin in der Anklageschrift auf, dass alle diese Polizeieinsätze stets mit erheblich verletzten Beamten zu Ende gingen. Zum Beispiel habe der Angeklagte in der Zelle des Reviers Schorndorf so sehr um sich geschlagen, dass Beamte wegen Jochbeinprellungen und Nasenbrüchen ärztlich behandelt werden mussten. Obendrein waren die Polizisten vom Angeklagten mit schweren Beleidigungen bedacht worden. In einem anderen Fall soll der 24-Jährige am Aichstruter See ohne Grund – allerdings auch hier im Drogenrausch – einen Passanten angegriffen und durch Kopfschläge erheblich verletzt haben. Die Anklagebehörde hatte mehrere Jahre benötigt, um die Ermittlungen in diesem Fall durchzuführen und abzuschließen. Erst jetzt, vier Jahre nach den Geschehnissen, wurde Anklage gegen den 24-Jährigen erhoben und ein Termin zur Verhandlung am Landgericht angesetzt. In dem Prozess soll geprüft werden, ob der Angeklagte wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Bei allen Taten soll er laut einem vorläufigen Gutachten nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein.

Vor Gericht ist der 24-Jährige hinsichtlich der Vorwürfe voll geständig und gibt an, dass er jeweils im Zustand eines Verfolgungswahns gewesen sei. Sein Vater, bei dem er zuletzt lebte, habe ihn hinausgeworfen, weil er ihn einmal angegriffen und gewürgt habe. Gegen eine psychiatrische Zwangsbehandlung will der 24-Jährige sich jetzt nicht mehr wehren. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Am 14. Mai wollen die Richter entscheiden, ob eine Haftstrafe verhängt oder der Angeklagte in eine Klinik eingewiesen wird.