Privatsache:Tattoo

In vielen Berufen, vor allem denen mit Kundenkontakt, fordern die Unternehmen ein dem Berufsbild angemessenes Auftreten. Da haben es Bewerber mit Tätowierungen manchmal schwierig, denn: Tattoos sind in manchen Berufszweigen nicht allzu gern gesehen.

Privatsache:
Tattoo

Ganz so offen ist man bei Banken und Versicherungen noch nicht. Tattoos werden bis zu einem gewissen Maße akzeptiert, an Händen und im Gesicht sind sie jedoch tabu. Foto: Fotolia

Von Sarah Schwellinger

BACKNANG. Anzugträger, Beamte oder Polizisten haben es nicht so einfach wie andere. Das äußere Erscheinungsbild spielt bei den Berufen eine entscheidende Rolle, sie stehen für die Haltung eines Unternehmens, sollen professionell und kompetent auftreten. Für manch einen gehören da keine Tattoos dazu. Doch die Zeiten ändern sich, die Haltung zu Tattoos ist nicht mehr so streng wie noch vor einigen Jahren, die Vorurteile nicht mehr so in den Köpfen verankert, die Einstellung innerhalb der Gesellschaft ist eine andere. Auch Backnanger Unternehmen lockern ihre einst so strengen Kleiderordnungen, akzeptieren Tattoos – in gewissem Maße.

„Tattoos sind in der heutigen Zeit weitverbreitet und damit Teil unserer gesellschaftlichen Entwicklung“, weiß Joachim Härle, Pressesprecher der AOK Ludwigsburg/Rems-Murr. Bei der Versicherung haben sich die Verhältnisse bereits gelockert, Tattoos sind bei der Personalauswahl kein Ausschlusskriterium – viel wichtiger ist neben der Qualifikation beispielsweise eine freundliche Ausstrahlung, ein insgesamt seriöses Auftreten.

Ein bestimmtes Auftreten erwartet man auch bei Polizeibeamten. Umso überraschender ist es, dass gerade da die Kriterien bei der Einstellung nicht mehr so streng geregelt sind. Seit 1. Januar 2017 gilt für neu einzustellende Polizeibeamte folgende Regelung: „Dezente und inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck im Bereich der Ober- und Unterarme und an den Händen dürfen im Dienst sichtbar getragen werden. An sonstigen Körperstellen dürfen im Dienst – ausgenommen beim Dienstsport – jegliche Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck nicht sichtbar sein.“ Roswitha Götzmann, Pressesprecherin des Landespolizeipräsidiums, erklärt: „Für das Auftreten der Polizei gilt generell, durch Auftreten und eigenes Verhalten kann zunehmender Gewalt und Respektlosigkeit nachhaltig entgegengewirkt werden.“ Damit verbunden sei auch, dass Polizisten, insbesondere durch professionelles Auftreten und kompetentes Agieren, bei allen Altersgruppen das Vertrauen in die Polizei stärken. „Das nur anhand einer Tätowierung festzumachen, entspricht nicht mehr der Realität.“

Auch bei Banken spielt der erste Eindruck eine entscheidende Rolle, er ist entscheidend für das Gesamtbild, das sich Kunden von einer Bank machen. Hier zählen Auftreten und Outfit. „Nur wer die richtige Mischung aus Sympathie, Seriosität und Kompetenz ausstrahlt, erhält dauerhaft die Akzeptanz und das Vertrauen seiner Kunden und Geschäftspartner“, ist Jürgen Schwab, Vorstandsmitglied der Volksbank Backnang, überzeugt. „Wir haben als Bank definiert, wie wir auftreten und wahrgenommen werden wollen.“ Dieses Bild wird ganz wesentlich geprägt durch den Kontakt im täglichen Umgang mit Mitgliedern und Kunden und deren Erwartungshaltung. „So unterschiedlich unsere Mitglieder und Kunden auch auftreten – von Mitarbeitern einer Bank erwarten sie, dass ihr Äußeres ein gewisses Maß an Seriosität und Kompetenz ausstrahlt.“ Gleichzeitig sei es wichtig, auf Augenhöhe zu sein. Die Bank will einerseits einen Rahmen vorgeben, der Tipps zur angemessenen Kleidung im Bankalltag gibt – hierzu gehört beispielsweise, dass gewisse Körperstellen bedeckt sein sollen und damit auch Tattoos –, andererseits ist es der Volksbank wichtig, Mitarbeitern Raum für Individualität zu lassen. „Diesen Rahmen reflektieren wir regelmäßig, um modern zu bleiben und den Erwartungen an uns als Bank gerecht zu werden.“