Protest gegen Bürokratie beim Breitbandausbau

Bürgermeister des Oberen Murrtals beklagen Hürden bei der Abwicklung und fordern eine Vereinfachung des Förderverfahrens.

Protest gegen Bürokratie beim Breitbandausbau

Frohen Muts beim Start 2017 (von links): die Bürgermeister Christoph Jäger, Dieter Zahn, Reinhold Sczuka und Armin Mößner. Bürokratische Hürden haben das Projekt aber ausgebremst. Foto: privat

Von Armin Fechter

GROSSERLACH. Der Breitbandausbau in der Fläche kommt nur schleppend voran, und das hat Gründe: Es sind bürokratische Hürden, die der raschen Realisierung der Datenautobahn entgegenstehen. Das sagen zumindest die Bürgermeister des Oberen Murrtals, die sich zum gemeinsamen Projekt zusammengeschlossen haben. Der interkommunale Verbund mit Althütte, Großerlach und Sulzbach an der Murr unter Federführung der Stadt Murrhardt wollte das Thema schnelles Internet mit Verve angehen – und sieht sich seit seiner Gründung im Jahr 2017 ausgebremst.

Seinem Ärger darüber hat Großerlachs Rathauschef Christoph Jäger jetzt Luft gemacht – auch namens seiner Amtskollegen Armin Mößner, Reinhold Sczuka und Dieter Zahn. Eine Vereinfachung und Entschlackung der Förderverfahren sei dringend notwendig, erklärt er und verweist auf die verschiedenen Runden, die bei dem Gemeinschaftsprojekt zu drehen waren, ehe Ende 2020, wie die Partner hoffen, „endlich mit der Umsetzung begonnen werden darf“. Da waren zunächst die Förderzusagen von Bund und Land einzuholen. Der Bescheid ging im August 2017 ein. Es folgte eine erste Ausschreibungsrunde, die aber ohne verbindliches Angebot blieb, lediglich eine Interessensbekundung der Telekom ging ein. Immerhin: So konnte die Vierergruppe in direkte Verhandlungen eintreten, die Pläne auf Optimierungspotenzial durchforsten und am Ende ein verbindliches Angebot entgegennehmen. Mittlerweile war es jedoch bereits Dezember 2019. Aber statt nun den Auftrag erteilen zu können, mussten die Partner auf der Grundlage dieses Angebots einen neuen, finalen Förderantrag stellen. Jäger: „Sozusagen den Antrag nach dem Antrag.“ Erneut wird geprüft, erneut verstreicht Zeit. Und erneut gibt es Nachfragen von der seitens der Bundesregierung mit der Abwicklung beauftragten atene Kom GmbH, die es zu beantworten gilt. Bei alledem kommt hinzu: Weil die Materie so komplex ist und fachlich und personell die Möglichkeiten einer Gemeinde übersteigt, kommen die Kommunen nicht umhin, externe Begleitung einzuschalten.

„Wir stehen uns beim unabdingbaren Ziel eines zu 100 Prozent flächendeckenden Versorgungsgrads mit zukunftsträchtiger Glasfasertechnologie selbst im Weg“, mahnen die vier Bürgermeister. Sie sind überzeugt, dass das Ziel bis 2025 definitiv nicht erreichbar sein wird, wenn die Antragsverfahren und die Abwicklung nicht spürbar vereinfacht werden.

In einem Schreiben an den für digitale Infrastruktur zuständigen parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger haben die Vier noch auf ein anderes, wettbewerbsrechtliches Problem hingewiesen. Anlass war ein Infoschreiben der atene Kom, in dem es hieß, „dass im Falle einer Mitverlegung einer zusätzlichen Leitung in einem geförderten Leitungsgraben die anteilig zu rechnenden Tiefbaukosten aus der Förderung herausgenommen werden müssen“. Sprich: Wird eine Leitung mithilfe von Fördergeldern von A nach B verlegt, dann ist es nicht statthaft, gleich noch ein Kabel für den Ort C ins Rohr mit einzulegen, wenn C nicht Teil der Förderkulisse ist. Das aber führe, so die Bürgermeister, zwangsläufig zur Verzögerung und Verteuerung – das gemeinsame politische und gesellschaftliche Ziel eines schnellstmöglichen Ausbaus der Breitbandinfrastruktur werde damit untergraben. Die Verbundpartner plädieren deshalb dafür, solche Mitverlegungen sollten ohne anteilige Reduzierung der Fördersumme nicht nur möglich, sondern, wo immer sinnvoll, sogar verpflichtend sein.