Prozess um Gruppenvergewaltigung: Rechtsmediziner sagen aus

dpa/lsw Freiburg. Vor einer Diskothek in Freiburg wird eine 18-Jährige vergewaltigt. Elf Männer sind angeklagt. Vor Gericht sagen erstmals Rechtsmediziner aus. Sie sollen Antworten vor allem auf eine Frage liefern.

Prozess um Gruppenvergewaltigung: Rechtsmediziner sagen aus

Ein Justizbeamter geleitet einen Angeklagten in den Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg sollen am Donnerstag (9.00 Uhr) erstmals Rechtsmediziner gehört werden. Nach Angaben des Landgerichts Freiburg sollen die zwei Experten dazu befragt werden, wie die junge Frau nach der Tat untersucht wurde und ob dabei Verletzungen festgestellt wurden. Es ist der 20. Verhandlungstag in dem Prozess, der Ende Juni begonnen hat. Bislang hat das Gericht vor allem Besucher und Mitarbeiter der Diskothek, Polizeibeamte sowie Freunde und Bekannte der Angeklagten als Zeugen gehört.

Angeklagt in dem Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Der Prozess wird dem Gericht zufolge bis ins nächste Jahr dauern. Termine für mögliche Urteile gibt es demnach noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).