Sicherungsverwahrung nach Kindesmissbrauch bei Pfadfindern

Von Von Jürgen Ruf, dpa

dpa/lsw Freiburg. Ein ehemaliger Gruppenleiter von Pfadfindern hat zugegeben, vier Jungen jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht verurteilt ihn und ordnet Sicherungsverwahrung an. Von dem Mann gehe eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Kirche verspricht erneut Aufklärung.

Sicherungsverwahrung nach Kindesmissbrauch bei Pfadfindern

Justitia mit Sonne und Taube. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Mann auf der Anklagebank nimmt das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis. Er hat die ihm vorgeworfenen Verbrechen, wie der Vorsitzende Richter sagt, vor dem Landgericht Freiburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestanden. Am Mittwoch, fast auf den Tag genau ein Monat nach Prozessbeginn, urteilt das Gericht: Wegen mehr als hundertfachen sexuellen Kindesmissbrauchs wird der ehemalige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen bei Freiburg zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. An zwei der vier Opfer muss der 42-Jährige zudem insgesamt 18 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

„Wir haben es mit schweren Straftaten zu tun, die sich über einen sehr langen Zeitraum ereignet haben“, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der frühere Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe in der Kleinstadt südlich von Freiburg habe sich Grundschulkinder gezielt ausgesucht, um sich an ihnen zu vergehen: „Seine sexuellen Interessen sind ausschließlich auf männliche Kinder im vorpubertären Alter ausgerichtet.“ Dies habe ein Gutachter in dem Strafprozess bestätigt. Es gehe von ihm daher eine große Gefahr aus, auf die Sicherungsverwahrung die geeignete Antwort sei. Hinter Gittern könne er sich einer Therapie stellen.

Das Gericht verurteilt den früheren Mitarbeiter der evangelischen Kirche wegen Kindesmissbrauchs in 124 Fällen. Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts von Januar 2010 bis August 2018 an vier Jungen vergangen. Diese waren zum Zeitpunkt der Taten 7 bis 14 Jahre alt. Sie seien bis heute traumatisiert und litten unter den Folgen der Missbrauchstaten, sagt der Vorsitzende Richter.

Von 1999 bis 2011 war der Kirchenmitarbeiter der Anklage zufolge mit drei Jahren Unterbrechung Gruppenleiter der evangelischen Pfadfindergruppe in Staufen. Er war dort für die Betreuung von Grundschulkindern zuständig. Bei den Pfadfindern habe er zwei der Opfer kennengelernt. Zu den beiden anderen Jungen habe er Kontakt über Freizeitaktivitäten sowie auf einem Campingplatz gehabt. Die Polizei hatte den Deutschen Ende Februar 2019 festgenommen.

Mit dem Strafmaß bewegt sich das Gericht nahe der Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am Tag zuvor achteinhalb Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Staatsanwältin Nikola Novak äußert sich am Mittwoch nach Verlesen des Urteils zufrieden. Verteidiger Stephan Althaus mag öffentlich nicht Stellung nehmen.

Die Evangelische Landeskirche in Baden äußert sich nach dem Urteil erschüttert über den Missbrauch. „Unser tiefes Mitgefühl gilt den Betroffenen und ihren Angehörigen“, erklärt Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh: „Wir sind erschrocken über das jetzt bekannt gewordene Ausmaß der Taten.“

Wegen Kindesmissbrauchs stand der nun Verurteilte schon einmal vor Gericht. 2004 bis 2007 wurde gegen ihn laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ermittelt. Es habe damals jedoch Aussage gegen Aussage gestanden, das Landgericht Freiburg sprach den Mann in einem Berufungsverfahren rechtskräftig frei. Die Kirche beschäftigte ihn danach bei den Pfadfindern weiter und ließ ihn Grundschulkinder betreuen. Es kam zu den Missbrauchstaten, über die nun vor Gericht geurteilt wurde.

„Die badische Landeskirche hat einen externen Juristen beauftragt, der derzeit überprüft, wie es seinerzeit zur Anstellung kam“, erklärte am Mittwoch dazu der Landesbischof. „Aus heutiger Sicht ist es eine Fehleinschätzung gewesen, die wir zutiefst bedauern.“ Man habe damals jedoch bewusst dem Freispruch der Justiz vertraut.

Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Gerichtsangaben zufolge Revision einlegen (Az.: 15 KLs 160 Js 6850/19 - AK 2/19). Zur Frage, ob sie dieses Rechtsmittel nutzen, wollten sich die Beteiligten zunächst nicht äußern.

Die Justiz prüft die Vorgänge bei den Pfadfindern unterdessen weiter. Auch ein 28-Jähriger - ebenfalls Betreuer der Pfadfindergruppe in Staufen - steht den Behörden zufolge im Verdacht des sexuellen Missbrauchs von zwei Jungen. Die Ermittlungen gegen ihn laufen noch, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte.

Staufen war bereits wegen anderer Sexualverbrechen an einem Jungen in den Schlagzeilen gewesen. Einen Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen bei den Pfadfindern gibt es laut Justiz nicht.