Möglicher Anschlag auf Eisbahn: Hohe Strafe gefordert

dpa/lsw Stuttgart/Karlsruhe. Im Prozess um einen möglicherweise geplanten Anschlag auf die Eislaufbahn in Karlsruhe im Winter 2017 hat die Bundesanwaltschaft eine hohe Haftstrafe gefordert. Der Anklagevertreter habe am Montag am Oberlandesgericht Stuttgart auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten für den angeklagten mutmaßlichen Islamisten plädiert, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Möglicher Anschlag auf Eisbahn: Hohe Strafe gefordert

Die Justitia ist an einer Türscheibe angebracht. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbol

Die Bundesanwaltschaft gehe von der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, konkret des „Islamischen Staats“ (IS), in sechs Fällen und in einem weiteren Fall von der Mitgliedschaft im IS aus. Darin sei der Plan mit erfasst, einen Anschlag auf die Stände rund um die Eisfläche auf dem Karlsruher Schlossplatz zu begehen.

Ähnlich dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 mit zwölf Toten wollte der in Freiburg geborene Deutsche kurdischer Herkunft der Anklage zufolge ein Jahr später einen Lastwagen in die Stände an der Eisbahn in Karlsruhe lenken, um möglichst viele Menschen zu töten. Sein Verteidiger hatte zum Prozessbeginn vor gut zwei Jahren jede Schuld des Angeklagten zurückgewiesen. Der damals 29-Jährige sei nie ein gewaltbereiter Islamist gewesen, praktiziere Mitmenschlichkeit und liebe die Freiheit und die Demokratie.

Nach dem Antrag der Bundesanwaltschaft soll eine im Irak verbüßte Haft doppelt angerechnet werden, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Der Prozess soll nach den bisherigen Plänen am 23. November fortgesetzt werden. Ein Urteil könnte am 2. Dezember fallen.