Prozess um Tod an Jäger: Entscheidung zu Befangenheitsantrag

dpa/lsw Karlsruhe. Im Karlsruher Mordprozess um den Tod eines Jägers aus dem Enzkreis soll über einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt entschieden werden. Heute wird die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht fortgesetzt. Der Verteidiger des 30 Jahre alten Hauptangeklagten hatte den Antrag am Dienstag damit begründet, dass der Richter sich vor der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft über einen Datenträger abgesprochen habe, ohne dies in den Akten zu vermerken.

Prozess um Tod an Jäger: Entscheidung zu Befangenheitsantrag

Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

Der 30 Jahre alte Angeklagte soll den Jäger wegen eines mutmaßlichen gescheiterten Waffengeschäfts ermordet haben. Erst habe er sein 50 Jahre altes Opfer gewürgt, dann auf den Mann eingestochen und ihn schließlich mit einem Fußtritt gegen den Kopf getötet, hatte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift gesagt. Drei weitere Männer stehen vor Gericht, die dem Italiener bei dem Mord im August 2018 geholfen haben sollen. Neben dem Mord wird dem Hauptangeklagten unter anderem vorgeworfen, seine Ehefrau vergewaltigt zu haben. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden.