Staatsanwalt: Bild von Frau führte zu versuchtem Mord

dpa/lsw Mannheim. Eine Aufnahme seiner Halbschwester ohne Kopftuch bringt einen Mann mutmaßlich so in Rage, dass er einen Mord plant. Die Tat gelingt fast. Der Versender der Bilder der Frau entkommt lebensgefährlich verletzt. Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt.

Staatsanwalt: Bild von Frau führte zu versuchtem Mord

Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

Es geht um Moralvorstellungen, Frauenbilder und Anstandsregeln: Aus gekränkter Ehre soll ein Mann den Ex-Partner seiner Halbschwester fast getötet haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft von Dienstag hatte das Opfer des Mannes im Sommer 2019 Bilder seiner Ex-Freundin an deren Verwandtschaft in Jordanien geschickt. Da die beiden über Messengerdienste verschickten Aufnahmen die junge Frau in T-Shirt und ohne Kopftuch zeigten, hätten sich deren Angehörige in ihrer Ehre verletzt gefühlt. Der in Deutschland lebende Halbbruder der Frau habe wenige Tage danach geplant, den in Mannheim wohnenden Ex-Freund umzubringen - um die Familienehre wiederherzustellen.

Der Mittzwanziger, der nach eigenen Angaben die jordanische Nationalität besitzt, muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Mannheim wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Als Mordmerkmale nannte Oberstaatsanwalt Reinhard Hofmann Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Aus westlicher Sicht sei an den Aufnahmen nichts anstößig, sagte Hofmann. Die Frau sei angemessen bekleidet gewesen. „Hier geht es nicht um sexuelle Dinge.“ Der Beschuldigte gab an, vor der Untersuchungshaft ein Praktikum als Bademeister gemacht zu haben.

Der ebenfalls aus der Region stammende Geschädigte hatte neben den zwei Bildern ein Video verschickt, in dem die junge Frau ihm ihre Liebe gesteht - laut Staatsanwaltschaft, um Gerüchte über die Trennung des Paares zu widerlegen. In diesem Zeitraum habe sich die geschiedene Frau aber tatsächlich wieder ihrem Ex-Mann zugewandt, mit dem sie zwei kleine Kinder hat.

Der in Rüsselsheim (Hessen) gemeldete Angeklagte hatte sein späteres Opfer wegen der Bilder zu einem Gespräch auf dem Parkplatz einer Burgruine in Weinheim gebeten. Nach weiteren Angaben der Anklagebehörde verlief das Gespräch an dem abgelegenen Ort zunächst ruhig und sachlich. Als der frühere Partner seiner Halbschwester während der Unterhaltung ein Telefonat annahm und sich abwandte, soll der Angeklagte ein Teppichmesser gezogen und dem ahnungslosen Mann Stich- und Schnittwunden an Hals, Schulter, Oberarmen und Hüfte zugefügt haben.

Als der Angegriffene nach einem kurzen Gerangel zu Boden ging, setzte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf ihn und schlug ihm mit einem Stein mit solcher Wucht auf den Kopf, dass der Schädel an der Schläfe aufbrach. Der Schwerverletzte konnte dennoch aufstehen und wegrennen. Nur das Eingreifen einer Spaziergängerin verhinderte weitere Angriffe auf ihn. Der Mann, der als Nebenkläger auftritt, wurde im Heidelberger Klinikum notoperiert.