Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft den Anspruch auf passiven Lärmschutz für direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner. Archivfoto: Alexander Becher
Rems-Murr. Im Zuge des Neubaus der B14 zwischen Nellmersbach und Backnang-West wird in mehreren Bauabschnitten parallel gearbeitet. Während die Bauarbeiten laufen, prüft das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) den Anspruch auf passiven Lärmschutz für direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner. Das teilt die Behörde mit.
Mit dem Neubau der B14 zwischen Winnenden und Backnang entsteht für einige Gebäude gemäß Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, insbesondere auf den Einbau von Lärmschutzfenstern und gegebenenfalls Lüftungseinrichtungen. Ein Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn an den betroffenen Fassaden noch keine ausreichend dimensionierten Fenster und gegebenenfalls Lüftungseinrichtungen vorhanden sind.
Um die Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, wurde ein Gutachter beauftragt. Das Gutachterbüro wird die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kontaktieren, um sich für die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten anzumelden. Hierzu ist der Zugang zu den betroffenen Räumen notwendig. Die Prüfung dauert im Regelfall pro Wohnung nicht länger als 30 Minuten. pm