„Querdenken“-Organisator ficht OB-Wahl in Konstanz an

dpa/lsw Konstanz/Freiburg. Der amtierende Oberbürgermeister von Konstanz setzte sich im zweiten Anlauf durch und wurde wiedergewählt. Doch einige haben etwas gegen den Ablauf der Wahl und wollen dagegen vorgehen.

„Querdenken“-Organisator ficht OB-Wahl in Konstanz an

Gerry Mayr, Kopf der Querdenker in Konstanz. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Einige Mitglieder der „Querdenken“-Bewegung in Konstanz fechten nach Angaben von Gerry Mayr die Oberbürgermeisterwahl an. „Ich wollte im Wahllokal keine Maske tragen und wurde dann nach einem Attest gefragt. Wahlhelfer dürfen keine Atteste anschauen“, begründete Mayr am Donnerstag seinen Protest, dem sich nach seiner Auskunft weitere Gleichgesinnte angeschlossen haben. Mayr hatte Anfang Oktober die „Querdenken“-Demo in Konstanz organisiert. Dem Regierungspräsidium in Freiburg lag auf Anfrage die Anfechtung von Mayr gegen den ersten Wahlgang vom 27. September vor. „Die Anfechtung der Neuwahl im Oktober geht heute noch raus“, sagte Mayr. Er habe sich mit einem Anwalt beraten. „Wir wollen das notfalls auch vom Bundesverfassungsgericht klären lassen.“

Laut Mayr sollte man mit Mund-Nasen-Bedeckung gar nicht wählen dürfen. Man könne die Identität des Wählers gar nicht erkennen. „Wäre ich mit dem Ausweis eines Bekannten in das Wahllokal gegangen, hätte ich für ihn wählen dürfen“, ist Mayr überzeugt.

Dem Innenministerium in Stuttgart ist der Vorgang bekannt. „Die Frage, ob sich der Sachverhalt tatsächlich so zugetragen hat, wird im Falle der Erhebung eines Wahleinspruchs vom hierfür zuständigen Regierungspräsidium Freiburg geprüft werden“, sagte ein Behördensprecher.

Der seit 2012 amtierende Oberbürgermeister von Konstanz Uli Burchardt (CDU) hatte den Chefposten im Rathaus der 85 000-Einwohner-Stadt am Bodensee im zweiten Anlauf verteidigt. Dabei setzte er sich im Oktober mit 49,5 Prozent der Stimmen knapp gegen Herausforderer Luigi Pantisano durch, der 45,1 Prozent bekam. In der ersten Abstimmung Ende September hatte keiner der Bewerber eine absolute Mehrheit errungen, was eine Neuwahl notwendig gemacht hatte.