Raser-Urteil: Nebenkläger und Verteidiger legen Revision ein

dpa/lsw Stuttgart. Das Urteil ist gesprochen, aber der Fall des Stuttgarter Rasers ist noch nicht abgeschlossen. Denn die Eltern der Opfer sind mit der Entscheidung des Gerichts ebenso wenig zufrieden wie der Anwalt des Rasers. Nun muss sich Karlsruhe wohl mit dem Fall beschäftigen.

Raser-Urteil: Nebenkläger und Verteidiger legen Revision ein

Der Angeklagte in einem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Nach den Eltern der beiden Opfer will auch die Verteidigung des Stuttgarter Rasers gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Unfall vorgehen. „Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein“, sagte der Anwalt des 21-Jährigen, Markus Bessler, am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatten dies schon der Bruder eines der beiden Opfer und die Eltern des getöteten Paares angekündigt. Dagegen will die Staatsanwaltschaft das Urteil nach Angaben vom Freitag akzeptieren. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am Freitag der vergangenen Woche zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

Im Prozess hatte Anwalt Bessler wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren für seinen Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger hatten dagegen eine Jugendstrafe wegen Mordes gefordert, der dritte Nebenkläger eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht.

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho.