Verband enttäuscht über Gerichtsurteil zu Verkaufssonntagen

dpa Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil die strengen Vorgaben für die Sonntagsöffnung von Läden im Zusammenhang mit Festen und Märkten bestätigt. Enttäuscht darüber zeigte sich der baden-württembergische Handelsverband (HBW). „Den Beschäftigten und der Wirtschaft wird mit diesem Urteil nicht geholfen“, sagte HBW-Chefin Sabine Hagmann am Dienstag. Die klageführende Gewerkschaft Verdi hingegen begrüßt die Entscheidung. „Ab heute haben sich wirklich alle Städte und Gemeinden im Land auch daran zu halten“, sagte Verdi-Landesbezirksleiter Martin Gross.

Verband enttäuscht über Gerichtsurteil zu Verkaufssonntagen

Ein Ladeninhaber dreht an seinem Geschäft das Schild auf „open“ (geöffnet). Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Die Leipziger Richter hatten am Montag Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster geändert, die die Hürden für ausnahmsweise zulässige verkaufsoffene Sonntage niedriger gesetzt hatten. Geklagt hatte die Gewerkschaft Verdi gegen die Stadt Herrenberg - das dritte Mal nach ähnlichen Klagen gegen Sindelfingen und Ludwigsburg. Anlass waren diesmal der historische Handwerksmarkt und eine Herbstschau in Herrenberg. Darüber hinaus beschäftigte auch eine Veranstaltung in Mönchengladbach (NRW) die Richter.

In den vergangenen Jahren hätten sich Städte und Gemeinden immer wieder bewusst über die bestehenden Gesetze hinweggesetzt, hieß es bei Verdi. „Städte und Gemeinden, staatliche Akteure, haben sich aber von sich aus an Gesetze und Rechtsprechung zu halten. Und nicht erst, wenn die zuständige Gewerkschaft auf Einhaltung klagt“, sagte Gross.

„Es ist enttäuschend, dass sich die Rechtssprechung nicht den Notwendigkeiten anpasst“, kritisierte hingegen HBW-Chefin Hagmann mit Blick auf die Corona-Krise. „Arbeitsplätze werden durch die strikte Anwendung des Gesetzes ja nicht sicherer.“ Man hätte auch Ausnahmen formulieren können - der HBW warte nun auf die Urteilsbegründung.