Regierung schärft Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen nach

dpa/lsw Stuttgart. Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, die unerwünschte Vermietung von Häusern und Wohnungen an Touristen oder als Gewerberäume zu verhindern. Die Landesregierung hat dafür das sogenannte Zweckentfremdungsverbot nachgeschärft und will den Entwurf nun dem Landtag vorlegen, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. Unter anderem sollen Kommunen künftig mehr Auskünfte über Vermieter verlangen können, die Wohnungen oder Häuser im Internet anbieten. Außerdem können sie höhere Bußgelder verlangen. Verstöße gegen Genehmigungspflichten kosten dann bis zu 100 000 Euro. Bislang sind 50 000 Euro das Maximum.

Regierung schärft Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen nach

Ein Schlüssel hängt an einer Wohnungstür. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

„Wir wollen unseren Städten und Gemeinden mit den geplanten Änderungen noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand geben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, sagte Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).