Mordverdächtigen droht bei neuen Beweisen weiterer Prozess

Von Von Martina Herzog, dpa

dpa Berlin. Man darf für dieselbe Tat nicht mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Doch was ist, wenn neue Beweise auftauchen? Bei schwersten Verbrechen sollen Verfahren neu aufgerollt werden können.

Mordverdächtigen droht bei neuen Beweisen weiterer Prozess

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht im Bundestag. Foto: Michael Kappeler/dpa

Bei Mord und anderen schwersten Straftaten soll Verdächtigen ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet. Die Reform hatte die schwarz-rote Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie soll noch im Juni im Bundestag verabschiedet werden.

Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung können Angeklagte derzeit nur in eng umrissenen Ausnahmefällen erneut vor Gericht gestellt werden. Nach geltender Rechtslage geht das etwa, wenn der zunächst Freigesprochene später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt oder wenn Gutachter oder Zeugen vorsätzlich falsche Angaben zu seinen Gunsten gemacht haben. Mit Berufungsverfahren hat dies übrigens nichts zu tun: Beim Doppelbestrafungsverbot geht es um rechtskräftig abgeschlossene Fälle.

Die Koalitionsfraktionen wollen die Liste für die „Wiederaufnahmegründe“ nun erweitern, allerdings nur für schwere Straftaten wie Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen. Wenn hier „neue Tatsachen oder Beweismittel“ auftauchen, die eine Verurteilung des zunächst Freigesprochenen wahrscheinlich machen, soll das Verfahren neu aufgerollt werden können. „Bei diesen Taten ist ein zu Unrecht erfolgter Freispruch – anders als bei Taten im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität - schlechthin unerträglich“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Da Rechtssicherheit ein hohes Gut sei, wolle man die Reform auf solche unverjährbaren Taten beschränken, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. „Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen.“

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), betonte: „Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen zutiefst und ist auch rechtsstaatlich bedenklich.“

Solche neuen Beweise könnten sich insbesondere aus neuen Untersuchungsmethoden ergeben, heißt es im Entwurf. Ein Beispiel sei die DNA-Analyse, die sich seit den späten 1980er Jahren entwickelt habe. Künftig könne auch die digitale Forensik solche neuen Belege ergeben, also die polizeiliche Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.

Die Familie der 1981 in Niedersachsen vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann kämpft seit Jahren um eine Neuregelung. Eine Petition bei Change.org haben bislang mehr als 180.000 Menschen unterschrieben. Ein Tatverdächtiger war 1982 zunächst verurteilt, später aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Zwar konnten Experten des Landeskriminalamtes 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den schon damals verdächtigen Mann schwer belasten. Aber nach dem Freispruch wäre ein neuer Prozess bislang nur möglich, sofern der Mann die Tat gesteht. Die angestrebte Reform würde das ändern.

Der Anwalt der Familie, Wolfram Schädler, zeigte sich mit Blick auf die angestrebte Reform vorsichtig optimistisch: „Diese unendliche Geschichte nimmt offenbar ein gutes Ende“, sagte er der dpa. Change.org zitierte Vater Hans von Möhlmann in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Bevor ich sterbe, möchte ich, dass Frederikes Mörder bestraft wird.“

Ob die Neuregelung das möglich machen würde, ist aber noch unklar. Ob die Neuerungen nur für künftige oder auch für bereits abgeschlossene Fälle gelten sollen, sei noch offen, beklagte CDU-Vertreter Luczak.

Die Opferorganisation Weißer Ring fordert entsprechende Gesetzesänderungen bereits seit Jahren, wenn auch in noch umfassenderer Form, so etwa auch für Raub mit Todesfolge. Skeptisch zeigte sich der Deutsche Anwaltverein (DAV). Das im Grundgesetz verankerte Prinzip des Verbots einer Doppelbestrafung verbiete nach allgemeiner Auffassung auch die erneute Verfolgung nach einem Freispruch, betonte Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV. „Für einen „Freispruch light“ unter dem Vorbehalt späterer besserer Erkenntnis gibt es insofern keinen Raum - und dies schon gar nicht rückwirkend.“

Offen ist noch eine parallele zivilrechtliche Regelung, die festlegen soll, dass Ansprüche auf Schmerzensgeld in schweren Fällen nicht verjähren. Hierzu soll das Justizministerium einen Vorschlag machen, der kurzfristig vorgelegt werden soll, wie ein Sprecher bestätigte.

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