Regierungspräsidium: OB-Wahl in Konstanz formal gültig

dpa/lsw Konstanz/Freiburg. Das Regierungspräsidium Freiburg hat den formalen Teil der Konstanzer Oberbürgermeisterwahlen im Oktober und September für gültig erklärt. „Das bedeutet, dass die Organisation, Durchführung und Ergebnisermittlung nicht beanstandet wurden und es keine Formfehler gab“, erklärte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag. Aktuell gebe es aber noch fünf Einspruchsverfahren, über die das Regierungspräsidium entscheiden müsse. Solange dies nicht geschehen sei, könne der Oberbürgermeister nicht offiziell vereidigt werden. Erfahrungsgemäß kann das laut Stadt mehr als ein Jahr dauern.

Regierungspräsidium: OB-Wahl in Konstanz formal gültig

Ein Mann wirft einen Wahlbrief in eine Urne. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Der amtierende Oberbürgermeister Uli Burchardt (CDU) hatte den Chefposten im Rathaus der 85 000-Einwohner-Stadt im zweiten Anlauf verteidigt. Dabei setzte er sich am 18. Oktober mit 49,5 Prozent der Stimmen knapp gegen Herausforderer Luigi Pantisano durch, der 45,1 Prozent bekam. In der ersten Abstimmung Ende September hatte keiner der Bewerber eine absolute Mehrheit errungen, was eine Neuwahl notwendig gemacht hatte.

Einige Mitglieder der „Querdenken“-Bewegung in Konstanz hatten die Oberbürgermeisterwahl angefochten, weil sie Mundschutz bei der Stimmabgabe tragen mussten.