Einigung auf neue Corona-Reisebeschränkungen

dpa Berlin. Die Reisezeit steht vor der Tür und die Menschen in Gebieten mit starkem Corona-Ausbruch sind verunsichert. Müssen sie ihre Reise absagen? Nicht, wenn sie eine frischen negativen Corona-Test haben.

Einigung auf neue Corona-Reisebeschränkungen

Der Kreis Gütersloh erlebt derzeit wieder starke Einschränkungen, etwa geschlossene Gaststätten. Foto: Jonas Güttler/dpa

Reisende aus einem Landkreis mit hohem Corona- Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben.

Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor. Das benötigte ärztliche Zeugnis „muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“.

Bund und Länder wollen sich dafür einsetzen, die Testkapazitäten wo nötig weiter auszubauen. Sie werden die Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen beobachten und danach über das zukünftige Vorgehen bei neu entstehenden, besonders betroffenen Gebieten entscheiden, wie es in dem Beschluss weiter heißt. Die Länder begrüßen es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahme von Tests für Menschen, die sich in einem sogenannten Hotspot aufhalten oder aufgehalten haben, möglich gemacht hat.

Die Länder werden nach dem Beschluss in den besonders betroffenen Gebieten Vorsorge treffen, dass, so wörtlich, „Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind“.

Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund gelte als ärztliches Zeugnis. Dieses „muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist sei der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.

Wie die Bundesländer, die Beherbergungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten erlassen haben, mit diesem Beschluss umgehen, war zunächst offen. Ausnahmen galten bei diesen Verboten schon jetzt mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem Kreis Warendorf, wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne.

In dem aktuellen Beschluss heißt es, gerade mit Blick auf die bevorstehende Urlaubssaison gelte es, bei regionalem Ausbruchsgeschehen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Wiederausbreitung des Coronavirus durch Reisen innerhalb Deutschlands zu verhindern. Gleichwohl solle die Reisefreiheit der Bürger sowie deren Planungssicherheit auch in den von lokalen Ausbruchsgeschehen betroffenen Gebieten soweit wie möglich erhalten bleiben.

Der Beschluss bestätigt indessen auch frühere Vereinbarungen zwischen den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel vom 6. Mai, wonach das Krisenmanagement grundsätzlich bei den Ländern liege. Diese müssten demnach auf regionale Infektionsherde reagieren. Darin heißt es, bei klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, können sich die Beschränkungen auf diese Einrichtung konzentrieren. „Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.“

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte indessen den Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf. Man habe „intensiv abgewogen, ob man einzelne Städte aus dem Kreis aus den Regelungen herausnehmen kann, wofür es viele gute Gründe gibt“, sagte Laschet den „Westfälischen Nachrichten“ (Samstag).

Die Verabredung der Länder mit der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut sehe aber bewusst Regeln für das gesamte Kreisgebiet vor. „Für die Zukunft wird man da vielleicht über neue Mechanismen nachdenken müssen“, so Laschet. Anlass des Lockdowns ist der massive Corona-Ausbruch im Tönnies-Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück.

In den Kreisen Warendorf und Gütersloh gibt es in vielen Gemeinden Unverständnis darüber, dass angesichts sehr geringer Infektionszahlen alle Gemeinden mit insgesamt rund 600.000 Einwohnern in den Lockdown mussten - auch wenn sie räumlich sehr weit vom Schlachtbetrieb entfernt liegen.

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Einigung auf neue Corona-Reisebeschränkungen

„Bitte Abstand halten!“ steht auf dem Fußboden der Lobby eines Hotels. Foto: Ronny Hartmann/dpa