Reifenpanne am Flieger - EuGH urteilt über Fluggastrechte

dpa Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätung. Es geht um die Frage, ob ein durch eine Schraube auf der Rollbahn zerstörter Reifen ein „außergewöhnlicher Umstand“ ist, der Airlines von der Zahlungspflicht befreit. Anlass ist der Rechtsstreit eines deutschen Passagiers mit der Fluggesellschaft Germanwings. Der Reisende hatte Entschädigung gefordert, nachdem sein Flug von Dublin nach Düsseldorf um mehr als drei Stunden verspätet war. Ein hatte Reifen gewechselt werden müssen, der durch eine Schraube auf der Rollbahn kaputtgegangen war.