Kontrollen in Reinigungsbranche: Verstöße festgestellt

dpa/lsw Ulm/Stuttgart. Bei Kontrollen in der Reinigungsbranche haben Beamte der Hauptzollämter Ulm und Stuttgart etwa ein Dutzend Rechtsbrüche festgestellt. Wie die Behörde in Ulm am Donnerstag mitteilte, gehörten etwa Verstöße gegen die Mindestlohnregelung und das Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen dazu. Auch hätten sich einige Reinigungskräfte bei den Kontrollen am Vortag nicht ausweisen können. Hinweisen auf illegale Beschäftigung von Ausländern werde nun nachgegangen.

Kontrollen in Reinigungsbranche: Verstöße festgestellt

Das Wappen des Zolls ist am Ärmel eines Zollbeamten zu sehen. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild

Den Angaben zufolge waren über 60 Ermittler im Einsatz und prüften zahlreiche Objekte von der Ostalb bis zum Bodensee. 34 Arbeitgeber und 140 Arbeitnehmer seien kontrolliert worden. Bei der Aktion, die ähnlich auch in anderen Bundesländern vonstatten ging, hätten Schulen und Kindertagesstätten, aber auch private Firmen, Kaufhäuser und Einkaufspassagen im Fokus gestanden. „Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen“, heißt es in einer Mitteilung.

Auch Stuttgarter Zollbeamte haben am Mittwoch die Reinigungsbranche unter die Lupe genommen. Sie befragten den Angaben zufolge in der Region Stuttgart 156 Arbeitnehmer, die für 36 unterschiedliche Firmen arbeiten. Bei fünf Betrieben ergeben sich aus Sicht der Ermittler der Verdacht, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen mit Blick auf die Entlohnung nicht nachgekommen sind. Eine angetroffene Reinigungskraft sei wegen illegaler Einreise zur Festnahme ausgeschrieben gewesen.

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