Oft sind die Rentenansprüche von Ehepartnern unterschiedlich hoch. Per Rentensplitting kann partnerschaftlich geteilt werden, was seit Eheschließung gesammelt wurde. Was sind die Vor- und Nachteile?
Von Markus Brauer/dpa
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission zieht offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern in Erwägung.
Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben
Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Beim Rentensplitting gibt die Person mit den höheren Ansprüchen auf gesetzliche Rente einen Teil ihrer Anwartschaft an den oder die andere ab. Auf diese Möglichkeit weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Auch eingetragene Lebenspartner können das nutzen.
Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.
Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.
Rente fair teilen: Wie das Splitting für Paare funktioniert
Rentenansprüche fair verteilen: Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn jemand in einer Partnerschaft wegen der Kinder beruflich kürzergetreten ist.
Das sind die Voraussetzungen:
Was sind die Vor- und Nachteile?
Die Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe kommen in einen Topf und werden gleichmäßig aufgeteilt. Grundsätzlich also eine faire Lösung.
Vorher alles durchrechnen
Weil die finanziellen Auswirkungen individuell sehr unterschiedlich sein können, sollte man sich vor so einer Entscheidung gut beraten und berechnen lassen, was im konkreten Fall besser ist. Lohnen kann sich das Rentensplitting etwa dann, wenn man schon eine eigene Rente bezieht und das Einkommen so hoch ist, dass eine Witwen- oder Witwerrente gar nicht ausgezahlt würde.
Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenfrei. Die wichtigsten Informationen finden Interessierte außerdem in den DRV-Broschüren „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ und „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, herunterzuladen auf Deutsche-Rentenversicherung.de.