Kaputter Akku, aber Austausch unmöglich? Neue Regeln sollen eine Abkehr von der Wegwerf-Mentalität befördern und Hersteller zu reparaturfreundlichen Geräten zwingen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.
Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild)
Von dpa
Berlin - Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.
Worum geht es konkret?
Hubig: "Reparieren ist besser als Wegwerfen"
Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: "Reparieren ist besser als Wegwerfen" - für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.