Restriktionen bleiben vorerst bestehen

Bislang haben die Proben des Veterinäramts zwar keine neuen Fälle der Geflügelpest offenbart. Die Allgemeinverfügung bleibt jedoch gültig, bis alle Betriebe überprüft worden sind. Manche Geflügelhalter bekommen Ausnahmegenehmigungen.

Restriktionen bleiben vorerst bestehen

Auf der Verbindungsstraße nach Steinbach weist ein Schild darauf hin, dass hier der Geflügelpest-Sperrbezirk beginnt.Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

AUENWALD/BACKNANG. Nachdem in einem Legehennenbetrieb in Auenwald die Geflügelpest ausgebrochen war, hat das Landratsamt vor etwa zwei Wochen eine Allgemeinverfügung mit diversen Restriktionen für Geflügelhalter erlassen (wir berichteten). Das Gebiet im Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb in Auenwald gilt als Sperrbezirk, der weitere Radius von zehn Kilometern als Beobachtungsgebiet. Seitdem arbeitet das Veterinäramt an der Seuchenbekämpfung im Landkreis. Praktisch heißt das: Die entsprechenden Betriebe innerhalb des Restriktionsgebiets werden risikoorientiert überprüft und beprobt. Die gute Nachricht: Bislang sind alle Untersuchungen auf das Virus negativ ausgefallen. Die schlechte Nachricht: Die Restriktionen werden noch eine Weile aufrecht erhalten. „Wenn alles gut läuft, die Vorgaben der Allgemeinverfügung von den Tierhaltern eingehalten und umgesetzt werden und kein neuer Ausbruch festgestellt wird, werden wir die Restriktionsmaßnahmen umgehend beenden“, sagt Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth. Im Idealfall sei dies Ende April oder Anfang Mai.

Seit dem Ausbruch der Geflügelpest in dem Auenwalder Betrieb haben die Tierärztinnen des Veterinäramts alle 51 Betriebe des Sperrbezirks überprüft und bei Bedarf Proben genommen. Zudem wurden von den 569 identifizierten Geflügelhaltern im Beobachtungsgebiet bisher etwa 50 risikoorientiert inspiziert und beprobt. Auch auffällige Betriebe außerhalb der Restriktionszonen seien aufgesucht worden, heißt es vonseiten des Landratsamts. „Wir haben bisher insgesamt 1790 Proben entnommen. Bisher sind alle Probenergebnisse negativ auf das Geflügelpestvirus getestet worden. Das ist sehr erfreulich“, so Veterinäramtsleiter Thomas Pfisterer. Weitere Kontrollen in den Geflügelbeständen stünden noch an. Daneben ist es wichtig, die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Ausbruchsbestand in Auenwald amtlich zu begleiten. „Erst wenn die Desinfektionsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden und alle Überprüfungen und Beprobungen in den Restriktionszonen ein negatives Ergebnis haben, können wir die in der Allgemeinverfügung verhängten Maßnahmen aufheben“, so Holzwarth.

Für Eierproduzenten war der Zeitpunkt denkbar schlecht.

Für die Geflügelhalter im Restriktionsgebiet hat das weitreichende Folgen, denn sie dürfen gemäß der Allgemeinverfügung weder das Fleisch ihrer Tiere noch die Eier verkaufen. Für manche ist das weniger schlimm – Putenhalter Micha Baumgärtner aus Aspach etwa berichtet, dass in seinem Betrieb in nächster Zeit sowieso keine Schlachtungen vorgesehen seien. Für Eierproduzenten war der Zeitpunkt jedoch denkbar ungünstig: Die Wochen vor Ostern sind für sie traditionell eine besonders umsatzstarke Zeit. Eine kleine Hoffnung gibt es aber: Wenn die entsprechenden seuchenhygienischen Voraussetzungen erfüllt sind, könne das Veterinäramt für die Betriebe in den Restriktionszonen auch Ausnahmen von der generellen Handelsbeschränkung für Tiere und Waren erteilen, teilt das Landratsamt mit. Bisher hätten zirka 30 Betriebe Anträge auf Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt gestellt, so Pfisterer. Mehr als die Hälfte dieser Anträge seien positiv beschieden worden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die negative Testung der Betriebe.

Zu ihnen gehört der Steinbacher Stefan Heller. Sein Betrieb liegt zwar im Sperrbezirk, sei aber schon recht früh überprüft worden, sodass er bereits am Gründonnerstag wieder Eier verkaufen konnte. „Insofern war es für mich nicht ganz so schlimm“, sagt er. Das Ostergeschäft sei ihm nicht ganz weggebrochen. Andere, die keine Ausnahmegenehmigung bekommen, seien stärker betroffen. Positiv habe sich für ihn ausgewirkt, dass Heller eine eigene Packstelle hat, wo eine Maschine die Eier sortiert und erfasst, zudem werden sie auch entsprechend gestempelt. „Damit ist die Rückverfolgbarkeit der Eier gewährleistet“, erklärt Heller. Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth erläutert: „Unser Veterinäramt wägt zwischen den Belangen der Seuchenbekämpfung und den berechtigten Vermarktungsinteressen der Eierproduzenten und der Geflügelmäster bürgernah ab. So konnten bereits Genehmigungen vorab mündlich erteilt werden, wenn die Antragsprüfungen vollständig abgeschlossen waren.“

Allerdings müssen auch in überprüften Betrieben momentan noch alle Tiere im Stall gehalten werden. Das hat die Pläne Stefan Hellers durchkreuzt. Normalerweise leben seine Hühner in Freilandhaltung. Mit seinen mobilen Hühnerställen zieht er für gewöhnlich auch regelmäßig weiter, damit die Tiere frisches Grün bekommen. Das gehe momentan nicht, auch nicht mit der Ausnahmegenehmigung. „Über Kontakt mit Wildvögeln könnten sie sich sonst doch noch anstecken“, erklärt Heller. Eigentlich habe er schon in der Woche vor Ostern vorgehabt, die Ställe umzuziehen. Daraus ist erst mal nichts geworden, die Hühner bleiben an Ort und Stelle. Für ihn wie für alle anderen Geflügelhalter der Region heißt es weiter: abwarten und hoffen, dass es keine weiteren Fälle gibt.

Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar

Durch eine Lieferung von Junghennen aus einem mit Geflügelpest infizierten Betrieb in Nordrhein-Westfalen ist die Tierseuche auch in einen Geflügelbestand in der Gemeinde Auenwald gelangt. Das Veterinäramt wurde am 23. März über die Lieferung informiert und der Bestand wurde gesperrt. Die betroffenen Tiere wurden laut Landratsamt aufgrund der Feststellung des Seuchenverdachts bereits am Folgetag tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Bislang sind keine weiteren Fälle von Geflügelpest in einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis bekannt.

Die Allgemeinverfügung und die Restriktionsgebiete sind auf der Homepage des Landkreises unter www.rems-murr-kreis.de abrufbar: auf der Startseite, im Reiter „Bekanntmachungen“. Die Allgemeinverfügung gilt seit Sonntag, 28. März, und ist von allen Geflügel haltenden Betrieben zwingend einzuhalten. Darin sind die erforderlichen Maßnahmen wie Aufstallungs- und Meldepflicht sowie Handelsbeschränkungen detailliert beschrieben.

Kontakt zum Veterinäramt kann telefonisch unter 07191/8954062 oder per E-Mail an veterinaeramt@rems-murr-kreis.de aufgenommen werden.