„Revolution Chemnitz“ wollte Regierungssturz

dpa Karlsruhe. Die mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe „Revolution Chemnitz“ strebten nach aktuellen Erkenntnissen der Ermittler den Sturz der Bundesregierung und die Beseitigung des Rechtsstaats an. Für den 3. Oktober 2018 geplante Gewaltaktionen in Berlin sollten dafür nur der Auftakt sein, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Langfristig sollten demnach „weitere Gewaltakte folgen“.

„Revolution Chemnitz“ wollte Regierungssturz

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof“ am BGH. Foto: Fabian Sommer/Archivbild

Dabei wollte die Gruppe dann auch „normale Bürger“ und die Polizei einbeziehen, um einen „Systemwechsel“ herbeizuführen, wie es weiter heißt. In Berlin sollten demzufolge bereits Schusswaffen zum Einsatz kommen, die Mitglieder hätten sich um deren Beschaffung bemüht.

Mit dem Beschluss vom 7. Mai ordnet der BGH gegen sechs von insgesamt acht festgenommenen Männern weiter Untersuchungshaft an. Der Generalbundesanwalt war kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit am 1. Oktober gegen die Gruppe vorgegangen. Anklage ist noch nicht erhoben.